Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Reformkurs in der Pflegepolitik: Kostenargument überzeugt Mehrheit bislang nicht

04.05.2026

Eine große Mehrheit der Bundesbürger stellt sich laut einer neuen Erhebung gegen mögliche Einschnitte bei den Leistungen der Pflegeversicherung. 77 Prozent der erwachsenen Bevölkerung halten es für überhaupt oder eher nicht akzeptabel, den Zugang zu Pflegegraden zu erschweren. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag des Sozialverbands VdK hervor, die Mitte April unter mehr als 2.300 Menschen durchgeführt wurde.

Die Befragten reagierten insbesondere sensibel auf Vorschläge, die Einstufung in einen höheren Pflegegrad zu verschärfen: 72 Prozent lehnen dies ab. Auch Kürzungen bei den Leistungen im niedrigsten Pflegegrad stoßen auf deutliche Vorbehalte. 71 Prozent bewerten eine Reduzierung der Leistungen in Pflegegrad 1 als überhaupt oder eher nicht akzeptabel. Nach Einschätzung des VdK könnten hiervon etwa Zuschüsse für den Hausnotruf oder für Pflegehilfsmittel betroffen sein. 55 Prozent äußerten sich zudem ablehnend zu möglichen Zusammenfassungen und Deckelungen von Leistungen.

Die Diskussion über die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung läuft vor dem Hintergrund spürbarer Haushaltszwänge. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte bereits im Dezember Reformoptionen skizziert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwies damals auf begrenzte Mittel, die zielgerichteter eingesetzt werden müssten, und kündigte eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung bis Ende 2026 an. Die bestehenden Leistungen sollen dabei nach ihren Worten kritisch überprüft werden.

Im April stellte Warken Pläne für eine Pflegereform für Mitte Mai in Aussicht. Nach ihren Angaben klafft allein im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von sechs Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Die Ministerin betonte zugleich, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht allein lassen zu wollen. Parallel dazu hatte das Bundeskabinett erst kürzlich Gesetzesplänen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt, die für gesetzlich Versicherte höhere Zuzahlungen und Leistungseinschnitte vorsehen – ein Signal, dass der finanzielle Spielraum im Gesundheitswesen insgesamt enger wird.