Nanostrukturen bis zu einem Quadratmeter: Thüringer Konsortium startet Langfristprojekt

04.05.2026


In Thüringen ist ein großangelegtes Forschungsprojekt zur nächsten Generation der Nanostrukturierung gestartet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Ilmenau, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik (IOF) in Jena entwickeln gemeinsam eine Hochpräzisionsmaschine, die Nanostrukturen auf Flächen von bis zu einem Quadratmeter erzeugen und vermessen soll. Die geplante 3D-Nanolithographie- und Nanomessmaschine (3D-NLM) soll dabei eine Positionierungsgenauigkeit erreichen, die kleiner ist als ein Atom. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt die erste Projektphase bis 2027 im Rahmen des Programms „Neue Geräte für die Forschung“ mit vier Millionen Euro.

Mit dem Vorhaben zielt das Konsortium auf eine Größenordnung, die bestehende Anlagen deutlich übertrifft. Bisher lassen sich hochpräzise Nanostrukturen auf photonischen Bauteilen nach Angaben der Projektbeteiligten nur bis zu einem Durchmesser von etwa 30 Zentimetern zuverlässig herstellen. Die neue Anlage soll Bearbeitungen und Messungen von Bauteilen mit Kantenlängen von bis zu einem Meter ermöglichen – und damit eine mehr als dreifache Vergrößerung der nutzbaren Fläche erschließen. Die Entwicklungsarbeiten an der Maschine sind angelaufen; das Gesamtprojekt ist in drei Phasen bis 2032 angelegt.

Nanostrukturen gelten seit rund zwei Jahrzehnten als Schlüsseltechnologie, weil sie Licht gezielt beeinflussen können, indem sie dessen Wellenlänge und Ausbreitung steuern. Solche Strukturen finden sich bereits heute in großflächigen Bauteilen, etwa in Displays moderner Fernsehgeräte, die auf Nanotechnologie basieren. Nach Einschätzung der Forscherinnen und Forscher reicht die Genauigkeit bestehender industrieller Lösungen jedoch nicht aus, um künftige Anforderungen in zentralen wissenschaftlichen und technologischen Anwendungsfeldern zu erfüllen.

Die in Thüringen entstehende 3D-NLM soll genau diese Lücke adressieren. Perspektivisch könnte die Maschine zur Fertigung und Charakterisierung elektronischer und photonischer Schaltkreise ebenso eingesetzt werden wie zur Herstellung von Hochleistungsoptiken für die Erdbeobachtung. Auch in der Energieforschung sehen die Projektpartner potenzielle Einsatzfelder. Durch die Kombination aus großflächiger Bearbeitung und atomnaher Präzision erhoffen sich die Beteiligten einen technologischen Sprung, der sowohl der Grundlagenforschung als auch der Entwicklung neuer Komponenten in der Optik- und Elektronikindustrie zugutekommen könnte.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.