Zwischen Meinungsfreiheit und Antisemitismus-Bekämpfung: Hessen verteidigt seine Israel-Initiative

08.10.2026


Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.

Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.

Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

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Bundespräsident: Misstrauen in politische Ordnung wächst deutlich

08.10.2026


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen für eine eindringliche Warnung vor der Gefährdung der Demokratie genutzt. In seiner voraussichtlich letzten großen Rede zu diesem Anlass sprach er von einer angefochtenen demokratischen Ordnung und mahnte, radikale Kräfte entschieden abzuwehren. Angesichts wachsender Erfolge populistischer und extremistischer Parteien sieht Steinmeier nicht nur Freiheit und Demokratie, sondern auch die innere Einheit des Landes unter Druck.

Steinmeier verwies darauf, dass inzwischen „ein Viertel und mehr“ der Wähler mit ihrer Entscheidung deutlich machten, dass sie sich von wichtigen Grundentscheidungen der Bundesrepublik abwenden. Diese Entwicklung werde begleitet von „unerträglicher politischer Demagogie“, in der Menschen verhöhnt und bedroht würden. Die Diskreditierung demokratischer Verfahren, die Radikalisierung der Öffentlichkeit und die Diffamierung des Kompromisses seien Warnsignale, die man nicht ignorieren dürfe. Populistische Parteien aller Couleur destabilisierten die parlamentarische Demokratie, sagte er.

Deutliche Kritik übte der Bundespräsident an der Rolle der sozialen Medien. Eine „Flut der Manipulationen und der Lügen“ trage zur „schrillen Emotionalisierung“ des politischen Diskurses bei und befeuere extremistische Tendenzen. Steinmeier forderte, die demokratische Streitkultur zu verteidigen und den Kompromiss wieder als Stärke zu begreifen. Ob die Demokratie in Deutschland einer Entwicklung ähnlich der Weimarer Republik entgegengehe, sei nicht entschieden – man habe es „in der Hand“.

Zugleich erinnerte Steinmeier an die historischen Grundlagen des Feiertags. Vor 36 Jahren sei mit der deutschen Wiedervereinigung eine „tiefe Wunde“ geheilt worden, die das Land zuvor über Jahrzehnte in einem „unnatürlichen Zustand der inneren Spaltung“ gehalten habe. Der Tag der Deutschen Einheit sei Anlass, die erste friedliche Revolution für Freiheit und Demokratie in Deutschland und ihre Protagonisten im Gedächtnis zu behalten. Die Errungenschaften der Einheit dürften von aktuellen Krisen nicht überdeckt werden, mahnte Steinmeier, und rief die Bürger dazu auf, sich aktiv für die liberale Demokratie einzusetzen. Er zeigte sich überzeugt, dass diese den aktuellen Belastungen standhalten könne: „Wir sind so viel stärker, als wir glauben.“