Zürich erhöht Druck in Bern: Freisinnige wollen 90%-Vorgabe für UBS kippen

08.10.2026


Im Ringen um strengere Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken erhält die UBS Rückendeckung aus Zürich. Die Zürcher Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) sowie der Präsident der kantonalen Freisinnigen, Filippo Leutenegger, haben sich in einem Schreiben an die FDP-Bundesräte und die liberalen Mitglieder von National- und Ständerat deutlich gegen eine Verschärfung der Kapitalregeln positioniert. Sie kritisieren insbesondere den vom Ständerat beschlossenen Ansatz, wonach die Grossbank ihre ausländischen Beteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müsste.

Nach Berichten der «Neuen Zürcher Zeitung» bezeichnen Walker Späh und Leutenegger diese 90-Prozent-Lösung als «viel zu weit gehend». Aus Zürcher Sicht drohten der UBS dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich. Höhere Kapitalanforderungen könnten die Finanzierungskosten der Bank erhöhen und sich auf Kreditvergabe, Investitionen und die Preisgestaltung bei Finanzdienstleistungen auswirken. Besonders problematisch wäre aus ihrer Sicht eine mögliche Verlagerung von Geschäftsaktivitäten oder sogar des Hauptsitzes ins Ausland.

Die Verfasser des Briefes verweisen auf die zentrale Bedeutung der UBS für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich. Banken und Versicherungen tragen nach ihren Angaben mehr als die Hälfte der Unternehmenssteuern im Kanton. Allein die UBS beschäftigt im Kanton Zürich über 23'000 Vollzeitmitarbeitende. Eine Schwächung des Instituts könnte sich daher direkt auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und die Versorgung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Krediten auswirken, argumentieren Walker Späh und Leutenegger.

Mit ihrem Vorstoss knüpfen die Zürcher Freisinnigen an frühere Interventionen an. Der Zürcher Regierungsrat hatte bereits in der Vernehmlassung zur bundesrätlichen Vorlage zur Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken vor dem Risiko einer «Überregulierung» gewarnt und die bundesrätliche Änderung des Bankengesetzes als «Maximalvariante» kritisiert. Auch damals verwiesen die kantonalen Behörden auf mögliche volkswirtschaftliche Schäden und eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Zürich. Unterstützung erhalten Walker Späh und Leutenegger zudem aus der Zürcher FDP-Delegation in Bern, wo Exponenten wie Nationalrat Andri Silberschmidt den Ständeratsbeschluss als zu weitgehend bezeichnen. In der Wintersession wird nun der Nationalrat über die Kapitalvorgaben entscheiden – unter verstärkter Beobachtung aus Zürich.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.