
Wien treibt die Klimaanpassung an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten voran und stellt weitere Bahnhofsvorplätze von Asphalt auf Grün um. Im Rahmen der stadtweiten Offensive „Raus aus dem Asphalt“ werden graue, versiegelte Flächen vor Bahnhöfen systematisch entsiegelt, begrünt und als Aufenthaltsräume neu gestaltet. Die Stadt kooperiert dabei eng mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), um die zentralen Ankunftsorte im Stadtgefüge funktionaler und zugleich klimafitter zu machen.
Zu den bereits umgestalteten Vorzeigeflächen zählt der Praterstern, einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte der Hauptstadt. Dort wurden laut Stadtangaben 56 neue Bäume gepflanzt, insgesamt spenden nun 101 Bäume Schatten. Die Grünflächen wurden auf 8.000 Quadratmeter verdoppelt, hinzugekommen ist das nach Angaben der Stadt größte Wasserspiel Wiens. Neben der Kühlung standen auch Sicherheit und Komfort im Fokus: Beleuchtung und Unterführung wurden heller gestaltet, Radfahrern stehen 340 Abstellplätze zur Verfügung.
Parallel dazu arbeitet Wien an einer ganzen Reihe weiterer Flächen. Am Julius-Tandler-Platz beim Franz-Josefs-Bahnhof und am Maria-Restituta-Platz bei der Schnellbahnstation Handelskai wurde beziehungsweise wird der Grünanteil deutlich erhöht. Vor dem Hauptbahnhof sollen die Umbauarbeiten noch heuer starten. Für den Bahnhof Floridsdorf ist der Beteiligungsprozess mit der Bevölkerung abgeschlossen, die Planungsphase für den Franz-Jonas-Platz beginnt. In der Donaustadt entsteht bei der U2-Station Aspern Nord ein neuer Öffi-Knoten: Der Nelson-Mandela-Platz soll ab Sommer als begrüntes Eingangstor zur Seestadt Aspern fungieren, inklusive großzügiger Grünflächen und 75 neu gepflanzter Bäume sowie einem Brunnen.
Die Stadt verweist auf die Dimension der „Raus aus dem Asphalt“-Initiative: In den vergangenen Jahren wurden demnach mehr als 340 Projekte in ganz Wien umgesetzt, im Straßenraum und auf Plätzen rund 3.300 Bäume gepflanzt und zigtausende Quadratmeter versiegelter Flächen zurückgebaut. Besonders an Bahnhofsvorplätzen – vom Praterstern bis zum Umfeld des Franz-Josefs-Bahnhofs – seien so spürbare Verbesserungen durch Begrünung, Kühlung und gestiegene Aufenthaltsqualität erreicht worden. Die Plätze, die bisher primär als Transit- und Autoverkehrsflächen galten, sollen sich Schritt für Schritt zu attraktiven, sicheren Orten entwickeln, an denen Reisende und Anrainer länger verweilen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.