
Die europäischen Aktienmärkte haben am Donnerstag vor dem Osterwochenende überwiegend schwächer geschlossen, ihre Verluste im späten Handel aber deutlich eingedämmt. Auslöser der anfänglichen Abgaben war die Rede an die Nation von US-Präsident Donald Trump, die an den Märkten als widersprüchlich aufgenommen wurde und nach einer Zwischenerholung zur Wochenmitte erneut für Verunsicherung sorgte. Der EuroStoxx 50 gab letztlich 0,70 Prozent auf 5.692,86 Punkte nach. Auf Wochensicht blieb dem Leitindex der Eurozone trotz der Rückschläge ein Plus von 3,4 Prozent, seit Beginn des Iran-Kriegs Anfang März summiert sich das Minus allerdings auf mehr als 7 Prozent.
Impulse zur Stabilisierung kamen am Nachmittag aus dem Persischen Golf. Ein Bericht der iranischen Nachrichtenagentur IRNA über Pläne Teherans, gemeinsam mit Oman ein Protokoll zur Überwachung des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus auszuarbeiten, sorgte für eine Entspannung an den Märkten. Ziel sei unter anderem eine sichere Durchfahrt der Schiffe durch die strategisch wichtige Meerenge, hieß es unter Berufung auf den stellvertretenden iranischen Außenminister. Nach Angaben von Bloomberg kündigte der Politiker zudem an, dass der Iran Mautgebühren für Schiffe festlegen wolle, die die Straße von Hormus passieren.
Die Reaktion der Aktienindizes fiel regional unterschiedlich aus. In Frankfurt schloss der DAX 0,56 Prozent tiefer bei 23.168,08 Punkten. Der Schweizer Leitindex SMI verlor dank seiner defensiven Schwergewichte nur 0,07 Prozent auf 12.981,97 Zähler. In London profitierte der FTSE 100 von der Stärke der Ölwerte und legte um 0,69 Prozent auf 10.436,29 Punkte zu. Marktbeobachter verwiesen auf die erneute Volatilität im Zuge der Iran-Schlagzeilen und die als „rhetorische Volten“ beschriebenen Kehrtwenden in Trumps Ansprache, in der er einerseits ein zeitnahes Ende der Kampfhandlungen in Aussicht stellte, andererseits aber auch drastische Szenarien für den Iran skizzierte.
Auf Sektorebene setzte sich die in den vergangenen Tagen beobachtete Rotation fort. Öl- und Energiewerte führten die Gewinnerliste an, gestützt von deutlich gestiegenen Rohölpreisen nach der Trump-Rede. Titel wie der italienische Energiekonzern Eni setzten ihren Höhenflug fort und legten im Tagesverlauf kräftig zu. Defensive Branchen wie Nahrungsmittel und Getränke sowie Versorger hielten sich ebenfalls überdurchschnittlich gut. Am unteren Ende der Performancetabellen fanden sich hingegen Rohstoff- und Bankaktien sowie insbesondere Technologiewerte wieder, die im Umfeld der geopolitischen Unsicherheit und der steigenden Energiepreise unter Druck gerieten.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.