In der laufenden Debatte um geplante Kürzungen beim österreichischen Universitätsbudget sorgt ein Vorstoß aus Tirol für neue Spannungen in der Landespolitik. Die Tiroler ÖVP-Bildungs- und Wissenschaftslandesrätin Cornelia Hagele fordert, Universitäten sollten – analog zu Fachhochschulen – künftig selbst entscheiden können, ob sie „moderate und sozial abgefederte Studienbeiträge“ einheben. Die Einnahmen müssten zweckgebunden an den jeweiligen Standorten eingesetzt werden, etwa für bessere Betreuung, moderne Infrastruktur, zusätzliche Lehrangebote und den Ausbau von Studienplätzen.
Hagele positioniert ihren Vorschlag ausdrücklich als Ergänzung zur bestehenden Finanzierung, nicht als Rückkehr zum früheren österreichweiten Modell allgemeiner Studiengebühren. Keine Universität solle verpflichtet werden, Gebühren zu verlangen, betont sie. Vielmehr solle es im Rahmen der Hochschulautonomie jeder Institution überlassen bleiben, ob ein solcher Beitrag für Standort, Studienangebot und strategische Weiterentwicklung sinnvoll sei. Als Gegenstück verlangt sie ein „starkes System“ an Stipendien, Gebührenbefreiungen und Rückerstattungen für Studierende mit geringem Einkommen, um soziale Härten abzufedern.
Der Ansatz zielt damit auf zwei Ebenen: Er soll Universitäten unter Budgetdruck ein zusätzliches Steuerungsinstrument für Qualität in Studium und Lehre bieten und zugleich soziale Durchlässigkeit sichern. Hagele argumentiert, dass zweckgebundene Beiträge helfen könnten, die Ausstattung der Hochschulen zu verbessern und zusätzliche Studienplätze zu schaffen, ohne alle Häuser in ein einheitliches Gebührenregime zu zwingen. Die Entscheidungshoheit über das Ob und Wie der Beiträge läge bei den jeweiligen Rektoraten.
Aus dem Tiroler Koalitionspartner SPÖ kommt jedoch umgehend ein kategorisches Nein. Bildung sei in Österreich „maßgeblich vererbt“, hält der sozialdemokratische Bildungssprecher im Landtag, Benedikt Lentsch, entgegen. Die Abschaffung der Studiengebühren sei ein wichtiger Schritt gewesen, um dieser sozialen Vererbung entgegenzuwirken. Finanzielle Möglichkeiten dürften kein Ausschlussgrund für ein Studium sein, Bildung müsse für alle erreichbar bleiben, so Lentsch. Das Wiedereinziehen „ungerechter Hürden“ sei nicht zu rechtfertigen – auch nicht mit Verweis auf Budgetzwänge.
Damit prallen in Tirol zwei grundlegend unterschiedliche Zugänge zur Universitätsfinanzierung aufeinander: Auf der einen Seite ein ÖVP-Modell, das auf Autonomie der Hochschulen und zweckgebundene Beiträge setzt, auf der anderen Seite eine SPÖ, die Gebührenfreiheit als zentrale Voraussetzung für Chancengleichheit verteidigt. Wie sich der Konflikt in der Landeskoalition auf die bundesweite Diskussion über die Finanzierung der Universitäten und eine mögliche Öffnung hin zu fakultativen Studienbeiträgen auswirkt, bleibt vorerst offen.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.