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Steyr Motors AG hat die Übernahme des dänischen Marine-Spezialisten BUKH A/S abgeschlossen und damit einen zentralen Schritt in der eigenen Wachstumsstrategie vollzogen. Der oberösterreichische Triebwerkshersteller erwarb 100 Prozent der Anteile an BUKH sowie an der verbundenen SLC Ejendomme ApS. Die Erstkonsolidierung der BUKH-Gruppe in den Konzernabschluss von Steyr Motors ist ab dem zweiten Quartal 2026 vorgesehen.
Mit der Transaktion erweitert Steyr Motors sein Produktportfolio für zivile und militärische Boote auf eine Leistungsspanne von 24 bis 700 PS und positioniert sich damit als Full-Range-Anbieter im Marine- und Defense-Segment. BUKH gilt als Spezialist für SOLAS-zertifizierte ("Safety of Life at Sea") Rettungsboot-Motoren, womit Steyr Motors sein Angebot in einem sicherheitskritischen Nischenmarkt vertieft. Konzernchef Julian Cassutti spricht von einem „strategischen Quantensprung“ im Marine- und Defense-Geschäft und erwartet durch die breitere Palette ein deutlich höheres Umsatzpotenzial pro Kunde.
Strategisch verspricht sich Steyr Motors von der Übernahme neben der Portfolioerweiterung vor allem den Zugang zu neuen Märkten und zusätzliche Skaleneffekte. Das bestehende Vertriebsnetzwerk von BUKH soll insbesondere den Markteintritt und -ausbau in Asien und Südamerika beschleunigen. Zudem stärkt der Zukauf die Präsenz des Unternehmens im wachsenden militärischen Markt für unbemannte Überwassersysteme (USV). Mit BUKH erhält Steyr Motors einen zweiten europäischen Produktionsstandort und sieht signifikante Synergien in Produktion, Vertrieb und Aftermarket, inklusive Cross-Selling-Potenzialen.
Auf der finanziellen Seite rechnet Steyr Motors damit, dass die Akquisition bereits im ersten vollen Konsolidierungsjahr einen positiven Beitrag zum operativen Ergebnis und zur EBIT-Marge leistet. Auch personell ist der Übergang geregelt: Der bisherige Eigentümer und BUKH-CEO Søren Christiansen wird die Integration für mindestens zwei Jahre als Aufsichtsratsmitglied von BUKH begleiten. Die operative Führung des dänischen Unternehmens hat bereits zum 1. April der bisherige Technik- und Betriebsvorstand Torben Damberg übernommen.

Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.