
Die SPÖ stellt an diesem Donnerstag die Weichen für einen mehrjährigen Umbau an der Parteispitze, doch zentrale Fragen bleiben unbeantwortet. Präsidium und Vorstand sollen den am Sonntag vereinbarten Fahrplan formal absegnen, der Parteichef Andreas Babler ein erweitertes Führungsteam zur Seite stellt. Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner und Klubobmann Philip Kucher werden offiziell als zentrale Kräfte im künftigen Führungstrio positioniert, während der genaue Zeitpunkt eines Sonderparteitags zur langfristigen Klärung der Vorsitzfrage vorerst offen bleibt.
Politisch entscheidend ist der vereinbarte Übergang in Richtung 2027: Babler will mit Jahresbeginn 2027 den Parteivorsitz auch formell abgeben. Ab diesem Zeitpunkt sollen Holzleitner und Kucher die Federführung über den geplanten Sonderparteitag übernehmen, der die SPÖ-Führung neu ordnen soll. Parallel dazu ist vorgesehen, dass Finanzminister Markus Marterbauer mit Jahresanfang das Amt des Vizekanzlers übernimmt – vorausgesetzt, seine Genesung nach einer Krebserkrankung erlaubt diesen Schritt. Der Personalplan ist damit klarer umrissen, aber keineswegs fixiert.
Innerhalb der Partei gibt es den ausdrücklichen Wunsch, Marterbauer beim Sonderparteitag auch zum neuen SPÖ-Vorsitzenden zu küren. Eine entsprechende Zusage des Ministers liegt bisher allerdings nicht vor. Bleibt sie aus, könnte sich ein offenes Rennen um die Parteispitze entwickeln, inklusive mehrerer Bewerbungen. In diesem Fall steht auch eine Mitgliederbefragung im Raum. Medienmanager Gerhard Zeiler, der mit seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur Übernahme der Parteiführung die Debatte ursprünglich stark befeuert hatte, signalisiert aktuell Unterstützung ausschließlich für Marterbauer und drängt sich nicht als eigene Option in den Vordergrund.
In den Gremiensitzungen wird sich zudem zeigen, wie belastbar die zuletzt beschworene Geschlossenheit tatsächlich ist. Die Landesvorsitzenden sollen wieder regelmäßiger an den Beratungen von Präsidium und Vorstand teilnehmen, nachdem viele von ihnen zuletzt auf Distanz gegangen waren. Eine Ausnahme bildet Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der angekündigt hat, erst nach Bablers vollständigem Rückzug in die Bundesspitze zurückzukehren. Hinter den Kulissen sorgt insbesondere Bablers erklärter Wille, dauerhaft Regierungsmitglied zu bleiben, trotz geplanter Übergabe an der Parteispitze, für Unmut – eine Spannung, die den nun eingeleiteten Umbau der SPÖ in den kommenden Jahren begleiten dürfte.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.