Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

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Waffenruhe im Iran-Konflikt löst weltweite Kursrally aus

09.04.2026


Die in letzter Minute vereinbarte Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran hat an den globalen Finanzmärkten eine breite Erleichterungsrally ausgelöst. Auslöser ist vor allem der drastische Einbruch der Ölpreise, nachdem beide Seiten eine vorläufige Feuerpause vereinbarten und Teheran ankündigte, den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus wieder zu ermöglichen. Mehrere Marktteilnehmer sprachen in Frankfurt von einem „Geschenk von Pakistan“ – der Nachbarstaat hatte als Vermittler eine weitreichende, sofortige Waffenruhe ausgehandelt, die auch für US-Verbündete gilt und sich bis in den Libanon erstreckt.

Die Reaktion am Ölmarkt fiel heftig aus. Die Nordseesorte Brent rutschte zeitweise unter 92 US-Dollar je Barrel und damit auf den tiefsten Stand seit mehr als zwei Wochen. In den USA brach West Texas Intermediate zwischenzeitlich um bis zu 19 Prozent ein, während Brent um 13 Prozent auf 94,50 Dollar nachgab. Marktteilnehmer werten die Preise für Rohöl derzeit als wichtigsten Indikator für die Inflations- und Konjunktursorgen. Die Aussicht auf eine Normalisierung der Energieflüsse durch die Straße von Hormus, einen der strategisch bedeutendsten Seewege für den weltweiten Handel, drückt die Risikoaufschläge und nährt die Erwartung, dass der globale Preisdruck nachlassen könnte.

An den Aktienmärkten stieg daraufhin die Risikobereitschaft spürbar. Der japanische Leitindex Nikkei schnellte um mehr als 5 Prozent nach oben und erreichte damit das Niveau von Anfang März. Der MSCI-Index für die Region Asien-Pazifik legte 4,9 Prozent zu und markierte ein Drei-Wochen-Hoch. Für den deutschen Aktienmarkt zeichnet sich zum Handelsauftakt ein deutlicher Sprung ab: Der Dax wird vom Broker IG auf bis zu 24.112 Punkte taxiert. Damit würde er seine exponentielle 200-Tage-Linie zurückerobern – ein viel beachtetes Trendbarometer unter technischen Analysten. Auch an der Wall Street deuten Terminmärkte auf kräftige Aufschläge hin, US-Aktienfutures steigen um mehr als 2,5 Prozent, während europäische Kontrakte um 5,5 Prozent zulegen.

Parallel dazu ziehen Staatsanleihen an, während sich andere sichere Häfen neu sortieren. US-Treasuries verzeichnen Kursgewinne, da die fallenden Energiepreise Spekulationen auf Zinssenkungen der Federal Reserve wiederbeleben. Ein maßgeblicher Dollar-Index, der während der Spannungen im Nahen Osten als bevorzugter Fluchtpunkt der Anleger gegolten hatte, gab um 0,8 Prozent nach, während Gold trotz der besseren Stimmung im Risikoanlagebereich zulegen konnte. Marktstrategen warnen jedoch vor verfrühtem Optimismus. Die Waffenruhe, die nur wenige Stunden vor einem gesetzten Ultimatum zur Ausweitung der US-Luftangriffe verkündet wurde, gilt zunächst als befristete Atempause. Entscheidend für die Dauerhaftigkeit der Erholungsbewegung an den Märkten dürfte sein, ob die Feuerpause hält und sich die Energieversorgung über die Straße von Hormus nachhaltig stabilisiert.