
Die Grüne Jugend hat nach dem Wahlsieg der Grünen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Forderungspapier an den Spitzenkandidaten Cem Özdemir gerichtet. In dem Sechs-Punkte-Papier, über das das "Handelsblatt" berichtete, mahnt die Nachwuchsorganisation eine sozialere Ausrichtung der künftigen Landesregierung an. "Wahlsiege sind nichts wert, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Menschen eine Landesregierung bekommen, die klar erkennbare soziale Politik macht", zitiert die Zeitung aus dem Dokument.
Konkret fordert die Grüne Jugend, dass der ehemalige Grünen-Politiker Boris Palmer keine Funktion in einer neuen Landesregierung erhalten darf. Die Organisation begründet dies mit seinen "Haltungen und wiederholten rassistischen Äußerungen", die mit den Grundwerten der Partei unvereinbar seien. Palmer hatte die Grünen nach Vorwürfen verlassen und war zuvor als Tübinger Oberbürgermeister tätig.
Weitere Forderungen betreffen die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD in den Koalitionsvertrag sowie die Ablehnung von Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik im Bundesrat. Die Grüne Jugend verlangt zudem die Bekämpfung der Vermögensungleichheit und setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein. Besonders betont wird die Forderung nach einer Ausweitung der Mietpreisbremse, was als zentrales sozialpolitisches Anliegen der Organisation gilt.
Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sich die Grüne Jugend kritisch zu Özdemir geäußert. Der Sprecher Louis Bobga äußerte Zweifel, ob Özdemirs Politik am Ende "grüne Politik" sei. Die Organisation betont jedoch, dass Özdemir mit dem Anspruch angetreten sei, "Politik für die breite Gesellschaft in Baden-Württemberg zu machen" - ein Anspruch, den sie nun eingelöst sehen möchte. Die Forderungen zeigen, dass die Parteijugend Einfluss auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen und die künftige Regierungsarbeit nehmen will.

In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.
Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.
Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.
Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.