In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.

Die literarische Erfolgsgeschichte von Caroline Wahl setzt sich auf der Leinwand fort: Nach „22 Bahnen“ soll nun auch der Folgeroman „Windstärke 17“ verfilmt werden – mit Drehorten in Norddeutschland. Wie die Moin Filmförderung in Hamburg mitteilte, sind von August 2026 an insgesamt 22 Drehtage geplant, davon 16 in Schleswig-Holstein und sechs in Hamburg. Aus dem Fördertopf der Einrichtung fließen dafür 550.000 Euro, womit die Produktion mit mehr als einer halben Million Euro unterstützt wird.
Wie schon bei der Adaption von „22 Bahnen“ übernimmt erneut Mia Maariel Meyer die Regie. Inhaltlich verschiebt sich der Fokus innerhalb des von Wahl geschaffenen Figurenkosmos: Stand im ersten Film Halbschwester Tilda im Zentrum, folgt „Windstärke 17“ nun Ida. Die junge Frau landet nach dem Suizid ihrer alkoholkranken Mutter ohne Plan, dafür mit viel Schuldgefühl und Wut auf der Insel Rügen. Dort findet sie eine Ersatzfamilie, beginnt ihre Trauer zuzulassen und andere an sich heranzulassen – bis sie erneut von einem Schicksalsschlag getroffen wird.
Caroline Wahls Stoff ist bereits über das Buch hinaus präsent: Wer nicht auf die Kinoversion warten möchte, kann „Windstärke 17“ schon jetzt als Theaterfassung erleben. Das Ernst-Deutsch-Theater zeigt eine Bühnenadaption des Romans, für die ab Anfang Mai weitere Vorstellungen angesetzt sind. Damit ist die Geschichte parallel im Literatur-, Theater- und bald auch im Filmbereich verankert.
Die Ausgangslage für die zweite Verfilmung ist günstig: „22 Bahnen“, die filmische Erzählung über Idas große Halbschwester Tilda, hat sich im Wettbewerb positioniert. Die Produktion mit Luna Wedler in der Hauptrolle ist für den Deutschen Filmpreis in der Kategorie Bester Spielfilm nominiert, Wedler selbst tritt zudem als beste Hauptdarstellerin an. Die Auszeichnungen werden am 29. Mai in Berlin vergeben – ein möglicher Preisgewinn könnte die Aufmerksamkeit für „Windstärke 17“ weiter erhöhen, bevor die Kameras im Norden anlaufen.