
Roland Weißmann, der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte am Sonntag, dem 8. März 2026, wie der Sender am Montag bekannt gab. Anlass sind Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch eine ORF-Mitarbeiterin. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf das Jahr 2022, zu Beginn von Weißmanns Amtszeit als ORF-Chef.
Der ORF-Vorstand kündigte eine schnelle und transparente Untersuchung der Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle des Senders an. Dabei müsse der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität haben, hieß es in einer Stellungnahme. Weißmann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, kritisierte das Vorgehen als "unverhältnismäßige Reaktion" und kündigte rechtliche Schritte an, da die Vorwürfe bisher nicht geklärt worden seien.
Die interimistische Leitung des ORF übernimmt Ingrid Thurnher, die bisherige Direktorin des ORF-Radios. Thurnher ist eine bekannte Journalistin mit langjähriger Erfahrung in der Sendeanstalt. Der Vorstand hatte ursprünglich geplant, im kommenden Sommer entweder einen neuen Generaldirektor zu wählen oder Weißmann in seinem Amt zu bestätigen. Diese Entscheidung wird nun vorzeitig notwendig.
Der Führungswechsel beim ORF erfolgt nur zwei Monate vor einem bedeutenden Ereignis: Vom 12. bis 16. Mai 2026 findet in Wien der Eurovision Song Contest statt, den der ORF als Gastgeber ausrichtet. Österreich hatte sich als Austragungsort qualifiziert, nachdem der österreichische Künstler Johannes Pietsch den Wettbewerb im Vorjahr in Basel gewonnen hatte. Die Organisation des Großevents muss nun unter interimistischer Führung fortgesetzt werden.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.