Norddeutschland als Schauplatz: „Windstärke 17“ kommt vor die Kamera

09.04.2026


Die literarische Erfolgsgeschichte von Caroline Wahl setzt sich auf der Leinwand fort: Nach „22 Bahnen“ soll nun auch der Folgeroman „Windstärke 17“ verfilmt werden – mit Drehorten in Norddeutschland. Wie die Moin Filmförderung in Hamburg mitteilte, sind von August 2026 an insgesamt 22 Drehtage geplant, davon 16 in Schleswig-Holstein und sechs in Hamburg. Aus dem Fördertopf der Einrichtung fließen dafür 550.000 Euro, womit die Produktion mit mehr als einer halben Million Euro unterstützt wird.

Wie schon bei der Adaption von „22 Bahnen“ übernimmt erneut Mia Maariel Meyer die Regie. Inhaltlich verschiebt sich der Fokus innerhalb des von Wahl geschaffenen Figurenkosmos: Stand im ersten Film Halbschwester Tilda im Zentrum, folgt „Windstärke 17“ nun Ida. Die junge Frau landet nach dem Suizid ihrer alkoholkranken Mutter ohne Plan, dafür mit viel Schuldgefühl und Wut auf der Insel Rügen. Dort findet sie eine Ersatzfamilie, beginnt ihre Trauer zuzulassen und andere an sich heranzulassen – bis sie erneut von einem Schicksalsschlag getroffen wird.

Caroline Wahls Stoff ist bereits über das Buch hinaus präsent: Wer nicht auf die Kinoversion warten möchte, kann „Windstärke 17“ schon jetzt als Theaterfassung erleben. Das Ernst-Deutsch-Theater zeigt eine Bühnenadaption des Romans, für die ab Anfang Mai weitere Vorstellungen angesetzt sind. Damit ist die Geschichte parallel im Literatur-, Theater- und bald auch im Filmbereich verankert.

Die Ausgangslage für die zweite Verfilmung ist günstig: „22 Bahnen“, die filmische Erzählung über Idas große Halbschwester Tilda, hat sich im Wettbewerb positioniert. Die Produktion mit Luna Wedler in der Hauptrolle ist für den Deutschen Filmpreis in der Kategorie Bester Spielfilm nominiert, Wedler selbst tritt zudem als beste Hauptdarstellerin an. Die Auszeichnungen werden am 29. Mai in Berlin vergeben – ein möglicher Preisgewinn könnte die Aufmerksamkeit für „Windstärke 17“ weiter erhöhen, bevor die Kameras im Norden anlaufen.

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Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026


Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.