Das Land Niederösterreich hat sein Einsparungsziel für das Doppelbudget 2027 und 2028 von ursprünglich geplanten 300 auf 380 Millionen Euro erhöht. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und ihr Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) betonten am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wolkersdorf, dass dieser Schritt angesichts des Spardrucks und im Hinblick auf den Stabilitätspakt erfolge. Als Fernziel hat sich die Landesregierung ein Nulldefizit bis zum Jahr 2034 gesetzt.
Die Beschlussfassung des Doppelbudgets 2027/28 ist für den 2. Juli im Landtag vorgesehen. Mikl-Leitner erklärte, die Eckpfeiler stünden bereits, es fehlten nur noch einige Details. Im Rahmen der Regierungsklausur werde an "größeren und kleineren Schrauben" gedreht. Eine der konkreten Maßnahmen ist, dass ab 2027 jede dritte frei werdende Stelle im Landesdienst und in ausgelagerten Landesgesellschaften nicht nachbesetzt wird. Bis Ende 2028 sollen auf diese Weise 120 Posten im Landesdienst wegfallen, wobei der Gesundheits- und Pflegebereich von dieser Regelung ausgenommen bleibt.
Parallel zum Stellenabbau setzt die Landesregierung auf eine umfassende Verwaltungsreform mit Fokus auf Digitalisierung. Verfahren sollen künftig durchgängig digital abgewickelt werden können, und Ausweise des Landes wie Jagdkarten werden digital am Handy verfügbar sein. Den Amtssachverständigen werden KI-Assistenten zur Seite gestellt, um eine schnellere Gutachtenerstellung und raschere Verfahren zu ermöglichen. Ein Probebetrieb dazu wurde bereits in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt. Mikl-Leitner betonte, die Verwaltung werde dadurch "effizienter, sparsamer und schlanker", wobei am Ende weiterhin "der Beamte" entscheide.
Landbauer sprach von einer "eisernen Budgetdisziplin" für "die Dinge, die für unser Land wirklich wichtig sind". Mikl-Leitner unterstrich, dass mit vernünftigem Sparen Spielräume für die Zukunft geschaffen werden sollen. Sie verwies darauf, dass Niederösterreich ein Land des Handwerks, der Industrie, der Technologie und der Wissenschaft bleibe und Umwelt und Wirtschaft im Einklang gehalten werden. Die Landesregierung habe im Herbst 2025 den Startschuss für die Sparmaßnahmen gegeben und das Ziel nun aufgrund der Verhandlungen zum Stabilitätspakt angepasst.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.