
Die Niederlande haben als erster EU-Mitgliedstaat den Weg für Teslas überwachte Version seines „Full Self-Driving“-Systems (FSD) freigemacht. Die nationale Zulassungsbehörde RDW genehmigte den Einsatz der erweiterten Fahrassistenz auf Autobahnen und städtischen Straßen. Das System übernimmt dabei Lenken, Bremsen, Beschleunigen, Routenführung und Parkmanöver, bleibt aber ausdrücklich eine Assistenzfunktion: Der Mensch am Steuer muss das Fahrgeschehen permanent überwachen und jederzeit eingreifen können.
Die RDW betonte nach rund 18 Monaten geschlossener Testreihen und Erprobungen im realen Straßenverkehr, dass es sich nicht um vollautonomes Fahren handle. Angemessen eingesetzt könne ein solches Fahrassistenzsystem die Verkehrssicherheit positiv beeinflussen, die Verantwortung liege aber weiterhin klar beim Fahrer. Tesla stuft die überwachte FSD-Version als Weiterentwicklung des bestehenden Autopilot-Systems ein, basierend auf künstlicher Intelligenz, die zentrale Fahraufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernimmt.
Die Entscheidung der Niederlande ist die erste Zulassung der überwachten FSD-Funktion in Europa und orientiert sich an Märkten wie den USA und Kanada, wo das System bereits eingesetzt wird. Nach Unternehmensangaben ist FSD in einer überwachten Variante zudem unter anderem in China, Mexiko, Puerto Rico, Australien, Neuseeland und Südkorea verfügbar. Die europäische Tesla-Tochter begrüßte den Schritt der RDW und sieht die Genehmigung als Grundlage für eine Ausweitung auf weitere EU-Staaten.
Dazu muss die RDW ihr Votum nun der Europäischen Kommission vorlegen. Erhält der Antrag im Kreis der Mitgliedstaaten die erforderliche Mehrheit, könnte Teslas überwachte FSD-Funktion in der gesamten Europäischen Union, einschließlich der Niederlande, regulär eingesetzt werden. Die Niederlande fungieren damit als regulatorisches Sprungbrett für Teslas Fahrassistenzstrategie in Europa – in einem Markt, in dem der Hersteller zuletzt mit nachlassenden Verkäufen und zunehmender Konkurrenz durch chinesische Elektroautoanbieter zu kämpfen hatte.

Die Alzchem Group AG setzt ihr laufendes Aktienrückkaufprogramm rund um die diesjährige Hauptversammlung vorübergehend aus, während die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) ihren Rückkauf eigener Aktien planmäßig fortführt. Damit zeigen zwei SDAX-notierte Gesellschaften unterschiedliche Taktungen im Management ihrer Kapitalmarktprogramme – beide gestützt auf den regulatorischen Rahmen der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
Alzchem unterbricht das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Rückkaufprogramm in der Zeit vom 30. April bis einschließlich 8. Mai 2026. Grund ist die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2026. Das Unternehmen mit Sitz in Trostberg will mit der Pause sicherstellen, dass eine von der Hauptversammlung 2026 möglicherweise beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abgewickelt werden kann. Die zeitweilige Unterbrechung erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, die unter anderem Safe-Harbour-Regeln für Aktienrückkäufe definieren.
Die Deutsche Beteiligungs AG verfolgt derweil eine andere Phase ihres Programms. Das Frankfurter Private-Equity-Haus hat im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 10. April 2026 insgesamt 20.000 eigene Aktien über die Börse erworben. Grundlage ist ein laufendes Aktienrückkaufprogramm, das am 26. Februar 2025 bekannt gemacht und mit Mitteilung vom 2. März 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 verlängert wurde. Seit dem Start des Programms am 3. März 2025 hat die Gesellschaft damit insgesamt 693.800 Aktien zurückgekauft. Die Transaktionen werden ausschließlich über ein von der DBAG beauftragtes Kreditinstitut abgewickelt; detaillierte Angaben veröffentlicht die Gesellschaft auf ihrer Investor-Relations-Seite.
Beide Maßnahmen verdeutlichen, wie Emittenten ihre Spielräume innerhalb der europäischen Regulierung nutzen, um Aktienrückkäufe mit anderen Kapitalmarktentscheidungen zu verzahnen. Während Alzchem den Fokus kurzfristig auf eine reibungslose Dividendenabwicklung rund um die Hauptversammlung legt, setzt die Deutsche Beteiligungs AG ihre Rückkäufe im Rahmen des bis Ende Juli 2026 laufenden Programms fort und erhöht damit kontinuierlich den Bestand eigener Aktien.