
In München läuft einer der anspruchsvollsten Klinik-Umzüge der vergangenen Jahre: Die München Klinik Harlaching verlegt ihren gesamten Betrieb aus dem alten Hauptgebäude in einen direkt benachbarten Neubau. Der Transfer erfolgt bei laufendem Betrieb und ist auf zwei Tage terminiert. Rund 280 Patientinnen und Patienten – vom Frühgeborenen bis zur hochbetagten Greisin – sollen bis Mittwochabend ihre neuen Zimmer bezogen haben. Den symbolischen Auftakt markierte ein Frühchen, das als erstes durch einen eigens errichteten Verbindungstunnel in das neue Gebäude gebracht wurde.
Der Ablauf des Umzugs ist minutiös geplant, die Belastung für Personal und Organisation hoch. Seit Tagen bereitet das Team den Wechsel vor, etwa 3.500 Kartons wurden gepackt, ohne dass die umfangreiche Medizintechnik darin enthalten wäre. Der kaufmännische Geschäftsführer, Tim-Oliver Guderjahn, zog während der heißen Phase eine erste Zwischenbilanz: Man sei insgesamt sehr zufrieden, dennoch bleibe noch viel Arbeit. Was sich aktuell im Stadtteil Harlaching abspielt, ist nach interner Einschätzung mit dem Umzug eines kompletten Dorfs vergleichbar.
Besonders aufwendig ist die Verlagerung der technischen Infrastruktur. Etwa die Hälfte der bislang genutzten Diagnosetechnik wechselt mit in den Neubau. Empfindliche Geräte werden von Spezialfirmen zerlegt, verpackt und nach nur wenigen Metern Transportweg im Lastwagen wieder aufgebaut. Größere Anlagen wie ein Magnetresonanztomograf (MRT) wurden vielfach direkt im Neubau installiert. Möbel und Computer wurden weitgehend neu beschafft; die Klinik nutzte dafür reguläre Ersetzungszyklen, um den Technologie- und Ausstattungsstand zugleich zu modernisieren.
Der Neubau der Klinik Harlaching im Süden der bayerischen Landeshauptstadt ist seit 2020 entstanden und kostet rund 255 Millionen Euro. Er steht unmittelbar neben dem bisherigen Hauptgebäude, das im Laufe des kommenden Jahres abgerissen werden soll. Ab Donnerstag soll die komplette klinische Versorgung im neuen Haus stattfinden. Harlaching gehört zur höchsten Versorgungsstufe und hat damit eine zentrale Funktion für die stationäre medizinische Betreuung in München – der erfolgreiche Umzug bei laufendem Betrieb gilt daher als entscheidender Test für Logistik und Resilienz des kommunalen Klinikverbunds.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.