
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sein Verhalten beim Besuch im Weißen Haus in Washington verteidigt. Der Kanzler traf US-Präsident Donald Trump Anfang der Woche, wobei der Iran-Krieg und Handelsfragen im Mittelpunkt der Gespräche standen. Merz erklärte bei einem Wahlkampfabschluss der CDU für die Landtagswahl in Baden-Württemberg in Stockach: "Wenn da die Kameras laufen, dann werde ich nicht anfangen, mit dem amerikanischen Präsidenten zu streiten."
Der Kanzler räumte ein, dass ihm der ein oder andere vorgeworfen habe, zu freundlich gewesen zu sein. Während des öffentlichen Teils des Besuchs sprach Merz drei Minuten, während US-Präsident Trump den Rest der Zeit mit seinen Ausführungen füllte. Diese Zurückhaltung zog Kritik nach sich, insbesondere von der Linkspartei, die das Auftreten als "würde- aber vor allem ergebnislose Vorstellung" bezeichnete.
Kritik erhielt Merz auch aus Spanien, nachdem Trump die Nato-Partner Spanien und Großbritannien scharf attackiert hatte. Die spanische Regierung zeigte sich verärgert über das Schweigen des Kanzlers angesichts Trumps Kritik am spanischen Widerstand gegen den Iran-Krieg. Spaniens Außenminister José Manuel Albares übermittelte diplomatisch höflich seine "Überraschung" über die mangelnde Solidarität des Bundeskanzlers.
Merz betonte jedoch, er konzentriere sich bei den Beziehungen zu den USA weiter auf die gemeinsamen Werte. Der Kanzler begründete seine Haltung mit der anhaltenden Abhängigkeit Europas von amerikanischer Unterstützung: Bei der Verteidigung des europäischen Kontinents "sind und bleiben wir auf Zeit auf die Amerikaner angewiesen". Parallel zu diesen Erklärungen war Merz am Freitagabend bei zwei Wahlkampfabschlüssen im Südwesten mit CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel unterwegs, neben Stockach auch im oberschwäbischen Ravensburg.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.