Machtkampf in Rheinland-Pfalz: Münzenmaier greift nach dem AfD-Landesvorsitz

11.06.2026


In der rheinland-pfälzischen AfD zeichnet sich knapp drei Wochen vor dem Landesparteitag ein Machtwechsel ab. Sebastian Münzenmaier, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion und bisheriger Vizechef des Landesverbands, will neuer Landesvorsitzender werden. Aus AfD-Kreisen wurde dem SWR die anstehende Kandidatur des 36-Jährigen bestätigt, zuvor hatte bereits die Deutsche Presse-Agentur darüber berichtet.

Die AfD war bei der jüngsten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz deutlich gestärkt aus der Abstimmung hervorgegangen. Dennoch kam es kurz nach dem Wahltag zu einem Einschnitt an der Landtagsspitze: Der amtierende Landes- und damalige Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger wurde drei Tage nach dem Erfolg überraschend als Chef der Landtagsfraktion abgewählt. Seither führt Michael Büge die Fraktion. Ob Bollinger beim Landesparteitag in Bingen am 27. Juni erneut für den Landesvorsitz antritt, ist weiterhin offen.

Münzenmaier, der als einflussreichster Vertreter der rheinland-pfälzischen AfD in der Bundespartei gilt, verbindet seine Kandidatur mit einem klar formulierten Machtanspruch. „Wir wollen aus der Opposition an die Regierung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. In der Landtagsfraktion seien dafür bereits die „Weichen gestellt“, nun solle der Landesverband „inhaltlich, strategisch und personell weiter professionalisiert“ werden. Ziel sei es, bei der nächsten Wahl „klar um Platz 1“ mitzuspielen; bis spätestens zum Wahljahr 2029 solle es in Rheinland-Pfalz überall „starke blaue Bastionen“ geben.

Innerhalb der Partei in Rheinland-Pfalz gilt Münzenmaier schon länger als prägende Figur. Der Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann ist in der Bundes-AfD gut vernetzt und wird als enger Vertrauter der Bundesparteichefin Alice Weidel beschrieben. Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel ordnet ihn dem völkischen Flügel der AfD zu. Münzenmaier gehört der Partei seit 2013 an, war Landesvorsitzender der Jungen Alternative, führt den Kreisverband Mainz und kandidierte zuletzt im Bundestagswahlkreis Kaiserslautern. Der Landesparteitag in Bingen dürfte damit zur Richtungsentscheidung für den künftig dominierenden Kurs der AfD in Rheinland-Pfalz werden.

Other news

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.