Leasing-Konflikt belastet Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin

10.03.2026


Der Schienenersatzverkehr zwischen Hamburg und Berlin steckt in einer tiefen Krise, die auf einen wirtschaftlichen Konflikt zwischen dem Betreiber Ecovista und einem Investor zurückzuführen ist. Seit August betreibt Ecovista im Auftrag der Deutschen Bahn den Ersatzverkehr, weil die Bahnstrecke für umfassende Sanierungsarbeiten gesperrt ist. Ursprünglich setzte das Unternehmen dafür rund 200 neue Busse ein, die bei einem Investor geleast waren. Wegen als zu hoch empfundener Leasingraten kündigte Ecovista den Vertrag jedoch zum Ende Februar.

Die Kündigung führte zu einer überraschenden Entwicklung: Quasi über Nacht tauschte Ecovista die neuen Fahrzeuge gegen Gebrauchtbusse vom freien Markt aus. Dieser abrupte Flottentausch hatte erhebliche Qualitätseinbußen zur Folge. Die eingesetzten Gebrauchtfahrzeuge entsprechen nach Angaben der Deutschen Bahn nicht den vertraglich vereinbarten Standards. Fahrgäste berichten von maroden Bussen, Fahrzeugausfällen und fehlenden digitalen Echtzeitinformationen, was zu erheblichem Unmut führt.

Ecovista-Geschäftsführer Michael Bader räumt die Probleme ein und kündigt Verbesserungen an. In einem internen Rundschreiben, das dem Nordkurier vorliegt, erklärt Bader, dass das Unternehmen „gezwungen“ war, die Flotte auszutauschen, und dass die Ausstattung der Gebrauchtbusse „teilweise nicht ganz auf dem Niveau“ der vorherigen Fahrzeuge liege. Bader betont, dass marode Fahrzeuge, über die sich Fahrgäste zu Recht beschwert hätten, aus der Flotte entfernt wurden. Das Unternehmen arbeite daran, die Busse mit USB-Steckdosen und WLAN nachzurüsten und die digitalen Echtzeitdaten wiederherzustellen. Gleichzeitig dämpft Bader die Erwartungen: Realistischerweise würden die Busse nicht den Standard einer komplett neuen Flotte erreichen.

Die Krise hat weitere Dimensionen: Ecovista kämpft auch mit Verzögerungen bei Lohnzahlungen an Mitarbeiter, die das Unternehmen auf den Investor zurückführt. Die Deutsche Bahn zeigt sich verärgert über die Qualitätsmängel und hat Ecovista bereits abgemahnt. Der bundeseigene Konzern hat angedroht, andere Anbieter für den Ersatzverkehr in Betracht zu ziehen, sollte sich die Situation nicht bald verbessern. Bader bleibt dennoch optimistisch, dass die Qualität des Angebots in Kürze wieder den Erwartungen entsprechen wird.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.