Kleine Bestände im Visier: Sachsen kontrolliert Impfstatus bei Geflügel

10.03.2026


Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel in Brandenburg und Bayern verschärfen Sachsens Veterinärämter die Impfkontrollen. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen werden verstärkt Kontrollen in Geflügelhaltungen durchführen, teilte das sächsische Gesundheitsministerium mit. Zusätzlich werden die Kontrollen durch verstärkte Aufklärungsmaßnahmen begleitet.

Für die Tierseuche, die auch "atypische Geflügelpest" genannt wird, gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht. Besonders bei Haltungen mit wenigen Tieren sei in der Vergangenheit aber ein "mangelhafter Immunisierungsgrad" festgestellt worden, so das Ministerium weiter. Viele Geflügelhalter wiegen sich in einer scheinbaren Sicherheit, da es in den vergangenen Jahren nur selten zu Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in Sachsen gekommen ist.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Bis zum Donnerstag gab es acht bestätigte Ausbrüche der Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern. Rund 125.000 Tiere sind nach Angaben des FLI vorsorglich getötet worden.

Sachsens Gesundheitsministerium empfiehlt allen Haltern von Geflügel daher, den Impfstatus ihrer Tiere zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Sorgfältige Stallhygiene und das Vermeiden unnötiger Kontakte mit anderen Tierbeständen seien außerdem aktuell besonders wichtig. Es gebe eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos, auch in Verbindung mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.