Die anhaltende Trockenheit in Österreich verleiht der Debatte um den Umgang mit Wasser neue Schärfe. Während Kommunen und Bürgerinnen über die Befüllung privater Pools diskutieren, rückt Greenpeace den Grundwasserverbrauch der Industrie in den Mittelpunkt. Laut Auswertungen der Umweltschutzorganisation, die sich auf Geschäftsberichte und Unternehmensauskünfte stützen, entnehmen allein drei Konzerne – voestalpine, OMV und Lenzing AG – jährlich 51 Millionen Kubikmeter Grundwasser und damit rund das Dreifache der Wassermenge, die insgesamt in private Schwimmbecken fließt.
Greenpeace stellt die Relationen in der aktuellen Diskussion heraus: Rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr werden in Österreich in private Pools geleitet, eine Menge, die die Organisation ausdrücklich als „groß“ bezeichnet. Gleichzeitig liege die Entnahme der drei genannten Industriebetriebe jedoch deutlich höher. Besonders hervorgehoben wird die voestalpine Stahl in Linz, die mit 27 Millionen Kubikmetern Grundwasser pro Jahr nach Angaben von Greenpeace beinahe doppelt so viel verbraucht wie sämtliche Privatpools zusammen.
Aus Sicht der NGO ist weniger die absolute Poolmenge als die unterschiedliche öffentliche Wahrnehmung das Problem. „Während die Poolbefüllung öffentlich am Pranger steht, bleibt der gewaltige Wasserverbrauch der Industrie meist intransparent“, kritisiert Sebastian Theissing-Matei, Wasserexperte bei Greenpeace. Der industrielle Verbrauch finde „oft im Verborgenen“ statt, ohne dass die Öffentlichkeit genau nachvollziehen könne, welche Mengen an welchem Standort aus dem Grundwasser entnommen werden. In Zeiten, in denen Wasserreserven „immer öfter schwinden“, könne dieses Abzapfen nach Einschätzung der Organisation zu handfesten Nutzungskonflikten führen.
Greenpeace erhöht deshalb den Druck auf die Politik. Die Organisation fordert Wasserminister Norbert Totschnig (ÖVP) auf, das bereits angekündigte Wasserentnahme-Register für Industrie und Landwirtschaft rasch umzusetzen. Ein solches Register soll aus Sicht der NGO mehr Transparenz schaffen und die Grundlage für eine breitere Debatte über Verteilung und Prioritäten beim Ressourceneinsatz legen. Darüber hinaus verlangt Greenpeace eine spezielle Wasser-Abgabe für industrielle Großverbraucher – ein Instrument, das nach Angaben der Organisation in Frankreich und in den meisten deutschen Bundesländern bereits existiert. In Österreich würde damit eine zusätzliche Preis- und Lenkungswirkung in einem Bereich eingeführt, der bislang weitgehend außerhalb der öffentlichen Diskussion steht.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.