ILA 2024: Merz eröffnet Leitmesse für Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung

11.06.2026


Mit einem Rundgang von Bundeskanzler Friedrich Merz eröffnet am Mittwoch die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) am Flughafen Berlin Brandenburg. Der CDU-Politiker will am frühen Nachmittag über das Gelände am Rande des BER führen und die Schau offiziell einweihen. Von ihm werden auch Aussagen zur Luftfahrtstrategie der Bundesregierung erwartet. Die Messe steht in diesem Jahr unter dem Motto „Pioneering Aerospace“ und versteht sich als Schaufenster für technologische Innovationen in Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung.

Die ILA findet im zweijährigen Rhythmus in Schönefeld statt und ist einer der wichtigsten europäischen Branchentreffs. Nach Angaben der Veranstalter werden in diesem Jahr rund 750 Aussteller aus 37 Ländern erwartet, nachdem 2024 etwa 600 Aussteller aus 31 Nationen und rund 95.000 Teilnehmende aus etwa 60 Ländern gezählt wurden. Bis Freitag ist der Zugang Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende öffnet die Messe für die breite Öffentlichkeit – vorausgesetzt, die Tickets wurden rechtzeitig besorgt.

Inhaltlich rücken Drohnen und unbemannte Systeme in den Vordergrund. Die Messe zeigt neue Produkte und Lösungen, die von der zivilen Nutzung bis hin zu militärischen Anwendungen reichen. Flugvorführungen mit militärischen und zivilen Luftfahrzeugen sollen die technologische Bandbreite unterstreichen. Politische Diskussionsforen begleiten das Programm und geben der Branche eine Plattform, um regulatorische Fragen, Beschaffungsvorhaben und sicherheitspolitische Anforderungen zu adressieren.

Vor dem Kanzler hatten bereits Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Messegelände inspiziert. Ein weiteres zentrales Thema der diesjährigen ILA ist die Zukunft der europäischen Rüstungszusammenarbeit. Nach dem Scheitern des milliardenschweren deutsch-französischen Kampfjetprojekts dürfte auf den Podien intensiv darüber diskutiert werden, wie sich Europa bei der Entwicklung und Beschaffung komplexer Verteidigungssysteme künftig aufstellt und welche Rolle Deutschland dabei einnimmt.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.