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Inflationssorgen und steigende Ölpreise haben Europas wichtigste Aktienmärkte zur Wochenmitte spürbar belastet und zugleich die Monatsbilanz eingetrübt. Der EuroStoxx 50 schloss am Mittwoch 0,81 Prozent tiefer bei 6269,02 Punkten. Im Monatsverlauf verlor der Leitindex der Eurozone 2,4 Prozent und beendete damit eine Serie von fünf Anstiegen in Folge. Der DAX gab um 0,79 Prozent auf 25.199,19 Punkte nach, während der britische FTSE moderat um rund ein Viertel Prozent auf gut 10.600 Zähler nachgab.
Treiber der Risikoaversion waren neue Inflationsdaten aus großen Euroländern. In Deutschland kletterten die Verbraucherpreise im September auf 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit erstmals seit Ende 2023 wieder über die Marke von drei Prozent, nachdem im August noch 2,9 Prozent verzeichnet worden waren. Starke Anstiege der Energiepreise wirkten als Hauptfaktor – eine Entwicklung, die sich nach ersten Angaben auch in Frankreich und Italien widerspiegelt. In Italien kam es zudem zu einem deutlichen Anstieg der Teuerung, was die Sorge nährte, dass der disinflationäre Trend im Euroraum ins Stocken geraten könnte.
Parallel dazu zogen die Ölpreise erneut an. Marktteilnehmer verwiesen auf die angespannte geopolitische Lage im Nahen Osten und mögliche Risiken für die Öllieferungen aus dem Persischen Golf. Berichte, wonach mehrere Tankschiffe in der Straße von Hormuz unter Beschuss geraten sein sollen, verstärkten die Nervosität. Höhere Energiekosten und im Umfeld der Inflationsdaten steigende Anleiherenditen machten Anleger nach Einschätzung von Marktstrategen europaweit selektiver. Ulrich Urbahn, Leiter Multi-Asset-Strategie und Research bei Berenberg, sieht dennoch Chancen für eine Jahresendrallye: Robuste Unternehmensgewinne könnten die Märkte stützen, sofern Firmen ihre Margen und Prognosen behaupten und sowohl Inflation als auch Renditen nicht weiter zulegen.
Im Branchenspektrum fehlten klare Impulse von den Technologiewerten, die nach Vortagesgewinnen überwiegend richtungslos tendierten. Viele Investoren warteten auf die anstehenden Quartalszahlen des US-Speicherchip-Herstellers Micron, die als Gradmesser gelten, ob der Boom rund um Künstliche Intelligenz weiterhin ausreichend im operativen Geschäft der Halbleiterbranche ankommt. Analyst Andreas Lipkow von CMC Markets warnte, eine Enttäuschung bei Micron könne die zuletzt gewachsene Skepsis gegenüber dem KI-Sektor rasch in neuen Verkaufsdruck umschlagen lassen. Einzelwerte wie BMW im DAX konnten sich diesem Umfeld zwar mit Kursgewinnen entziehen, insgesamt dominierte an den europäischen Börsen jedoch zum Monatsende die Vorsicht.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.