Gerichtsprozess um NS-Devotionalien und Todesanzeige

11.03.2026


René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und aktuell FPÖ-Stadtrat, steht seit Mittwoch vor dem Schwurgericht in Krems. Die Anklage lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Der Prozess hat großes mediales Interesse ausgelöst und findet unter besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit statt.

Der Fall dreht sich um die Veröffentlichung einer Todesanzeige für Schimaneks Vater, Hans-Jörg Schimanek senior, im Dezember 2025. Die auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veröffentlichte Parte enthielt das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" sowie das "Irminsul"-Symbol. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei diesem Symbol um eine Rune aus dem Mittelalter, die auch von der SS-Forschungseinrichtung "Deutsches Ahnenerbe" verwendet wurde.

Die Staatsanwältin führte zu Prozessbeginn weiter aus, dass in Schimaneks Forsthaus in Langenlois, das die Familie seit vielen Jahren nutzt, zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden seien. Ein separates Verfahren zu diesen Funden wurde jedoch eingestellt, da nicht festgestellt werden konnte, ob diese Gegenstände tatsächlich dem Angeklagten gehören. Der aktuelle Prozess konzentriert sich daher ausschließlich auf die Veröffentlichung der umstrittenen Todesanzeige.

Das Schwurgericht in Krems muss nun entscheiden, ob die Veröffentlichung der Todesanzeige mit den genannten Elementen als Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu werten ist. Die Verhandlung findet unter den Augen einer interessierten Öffentlichkeit statt, während die rechtliche Bewertung der verwendeten Symbole und Zitate im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht.

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BKA-Chef Münch dringt auf digitale Souveränität bei Ermittlungs-IT

14.03.2026


Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.

Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.

Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.

Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.