Finanzplatz im Wandel: UBS-Projekt mit Stararchitekten

10.03.2026


Die UBS gestaltet den Zürcher Paradeplatz neu und öffnet das Erdgeschoss ihres Hauptsitzes für die Öffentlichkeit. Ab der zweiten Hälfte 2027 sollen exklusive Gastronomiebetriebe und Modemarken einziehen, um das Finanzzentrum zu beleben. Stararchitekten Herzog & de Meuron führen den Umbau durch, der verschlossene Bankfassaden durch Schaufenster, Restaurants und einen grünen Innenhof ersetzen wird. Ziel ist es, eine öffentliche Passage zu schaffen, die den Platz mit der Bahnhofstrasse verbindet.

Zu den prominenten Mietern gehört das Restaurant "Matsuhisa" des Starkochs Nobu Matsuhisa, das japanisch-peruanische Fusionsküche serviert. Hinter der Filiale am Paradeplatz steht Gil Glasenberg, Sohn des Glencore-Milliardärs Ivan Glasenberg. Weitere Gastronomiebetriebe sind das Bleachers Pub des Zürcher Gastronomen Yves Spink und der Matcha Club, der für japanischen Tee und eine minimalistisch-weisse Ästhetik bekannt ist.

Neben der Gastronomie setzt die UBS auf italienische Mode mit den Marken Sease und Eleventy sowie den französischen Möbelhersteller Roche Bobois. Die Fluggesellschaft Swiss plant einen "Experience Hub", und im Untergeschoss ist ein "Wellbeing-Studio" von Artes vorgesehen. Die Mietzinse orientieren sich am Markt, liegen aber unter den rund 10'000 Franken pro Quadratmeter, die in Toplagen der Bahnhofstrasse üblich sind.

Parallel dazu verlegt die UBS mehrere Kunden-Teams an den Paradeplatz, wo künftig rund 4000 Mitarbeitende in den Gebäuden rund um den Platz arbeiten sollen. Dies soll zusätzliches Leben ins Quartier bringen. Das Projekt zielt darauf ab, den derzeit eher kühlen Verkehrsknotenpunkt in einen offenen und attraktiven Ort zu verwandeln, der auf die angrenzende Bahnhofstrasse ausstrahlt.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.