In Berlin haben Linke, SPD und Grüne den Weg für Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Landesregierung frei gemacht. Nach mehreren Treffen legten die drei Parteien eine gemeinsame Vereinbarung zu Antisemitismus und dem Umgang mit organisierter Kriminalität vor, die als politische Grundlage für die anstehenden Gespräche dient. Die Verständigung soll insbesondere Bedenken der potenziellen Partner gegenüber Teilen der Berliner Linken adressieren, denen in der öffentlichen Debatte Antisemitismus und Verbindungen in die Clankriminalität vorgeworfen wurden.
Zentraler Punkt des Papiers ist eine unmissverständliche Positionierung zu Israel. „Das Existenzrecht Israels ist für uns unverhandelbar“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Israelbezogener Antisemitismus soll klar benannt und antisemitische Vorfälle in den Reihen der künftigen Koalitionsfraktionen gemeinsam bearbeitet werden. Den Generallinien zufolge fordern mindestens ein parlamentarischer Geschäftsführer eine fachliche Einordnung von externen Experten an, wenn es entsprechende Verdachtsfälle gibt. Die Parteien lehnen zudem „generelle Boykott- und undifferenzierte Sanktionsaufrufe gegen Israel, israelische Institutionen oder Personen allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Zugehörigkeit, wie die BDS-Kampagne“ ausdrücklich ab.
Für Verstöße gegen die nun festgeschriebenen Grundsätze sehen alle drei Parteien harte Konsequenzen vor, die bis zum Parteiausschluss reichen können. Dies betrifft sowohl antisemitische Äußerungen als auch Kontakte in die organisierte Kriminalität. Mandatsträger, Senatsmitglieder und Parteifunktionäre sollen eine „klare Distanz zu Personen und Personenkreisen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden“, wahren. Bereits eine proaktive Kontaktaufnahme oder -erwiderung mit solchen Personen wird in der Vereinbarung als schwerwiegender Verstoß definiert, der parteiinterne Verfahren nach sich ziehen kann. Jede Partei behält dabei die Entscheidungshoheit über Sanktionen gegenüber ihren eigenen Mitgliedern.
Die Verständigung ist auch eine Reaktion auf scharfe öffentliche Kontroversen nach der Wahl, in der die Linke als stärkste Kraft aus der Berliner Abstimmung hervorgegangen war. Vertreter von SPD und Grünen auf Bundesebene hatten angesichts der Vorwürfe gegen einzelne Linken-Politiker dafür plädiert, stattdessen ein Bündnis mit der CDU in Betracht zu ziehen. Mit der nun vorgelegten Vereinbarung versuchen die drei Parteien, diese Vorbehalte abzuräumen und den Weg für ein rot-grün-rotes Regierungsbündnis zu eröffnen. Die Linken-Landesvorsitzende Kerstin Wolter betonte, sie freue sich auf die anstehenden Sondierungen; Ziel sei es, die Stadt sozialer zu machen. Spitzenkandidatin Elif Eralp war bei der Präsentation krankheitsbedingt abwesend.
Die gemeinsame Linie zu Antisemitismus und organisierter Kriminalität markiert damit eine zentrale Voraussetzung für die weiteren Verhandlungen. Ob das Papier ausreicht, innerparteiliche Kritiker bei SPD und Grünen dauerhaft zu überzeugen, ist offen. Klar ist jedoch, dass die künftige Berliner Koalition – sollte sie in dieser Konstellation zustande kommen – an der konsequenten Umsetzung der vereinbarten Standards gemessen werden wird.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.