Entsorgungsdienstleister Veolia von landesweitem Streik getroffen

10.03.2026


Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag rund 1.400 Beschäftigte des Entsorgungsdienstleisters Veolia Umweltservice zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Der Arbeitskampf wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Abfallentsorgung in mehreren Regionen Deutschlands haben. Betroffen sind Standorte in den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Konkret dürften in Städten wie Dresden, Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Berlin, Gera und Nordhausen die Mülltonnen ungeleert bleiben. Zusätzlich wird die Beseitigung von Industrieabfällen beeinträchtigt, und Wertstoffhöfe müssen voraussichtlich geschlossen bleiben. Die Gewerkschaft hat die Mitarbeiter dazu aufgerufen, für den gesamten Montag die Arbeit niederzulegen.

Hintergrund des Warnstreiks ist ein anhaltender Tarifkonflikt zwischen Verdi und den Arbeitgebern der Abfallwirtschaft. Die Gewerkschaft kritisiert, dass das bisherige Angebot der Arbeitgeberseite deutlich unterhalb der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns liege. Verdi fordert für die Beschäftigten eine monatliche Gehaltserhöhung von 300 Euro sowie die Einführung von Erschwernis- und Schmutzzulagen.

Der nächste offizielle Verhandlungstermin zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern ist für den 23. März 2026 angesetzt. Bis dahin könnte es zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen kommen, sollte keine Einigung erzielt werden. Die aktuelle Streikaktion dient als Warnsignal an die Arbeitgeber, die Forderungen der Beschäftigten ernst zu nehmen und verbesserte Angebote vorzulegen.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.