Deutsche Firmen unterschätzen Risiken von KI-Angriffen

08.10.2026


Nur ein kleiner Teil der deutschen Unternehmen ist gezielt auf Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz vorbereitet. Lediglich elf Prozent der Betriebe haben nach eigenen Angaben spezielle Prozesse für KI-bezogene Sicherheitsereignisse etabliert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage hervor, die im Juli im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des TÜV-Verbands unter 505 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten durchgeführt wurde.

Die Mehrheit der Firmen verlässt sich demnach weiterhin auf klassische IT-Sicherheitsstrukturen: 43 Prozent der Befragten gaben an, zwar über allgemeine IT-Sicherheitsprozesse zu verfügen, diese aber noch nicht um spezifische Regeln für KI-Systeme ergänzt zu haben. Weitere 20 Prozent der Unternehmen arbeiten derzeit nach eigenen Angaben an entsprechenden Abläufen, um künftig gezielter auf Vorfälle reagieren zu können.

In jedem vierten Unternehmen (25 Prozent) existieren für KI-bezogene Sicherheitsfälle bislang überhaupt keine Regelungen. Zwei Prozent der Verantwortlichen konnten oder wollten zur Frage nach entsprechenden Prozessen keine Auskunft geben. Befragt wurden IT- oder KI-Verantwortliche sowie Mitglieder der Geschäftsführung, was einen Einblick in die strategische Vorbereitung der Unternehmen auf mögliche KI-Risiken erlaubt.

Der Handlungsdruck wächst, weil KI-Anwendungen in der Breite Einzug in den Unternehmensalltag halten. Bereits 49 Prozent der befragten Betriebe setzen der Umfrage zufolge Künstliche Intelligenz ein. Neun Prozent planen den Einstieg innerhalb der kommenden zwölf Monate. 42 Prozent der Unternehmen verzichten derzeit auf KI und haben auch keine kurzfristigen Pläne für eine Nutzung. Unter den KI-Skeptikern spielen Bedenken beim Datenschutz eine zentrale Rolle: Mehr als die Hälfte dieser Gruppe verwies auf entsprechende Vorbehalte.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.