CSS sichert sich Technologie- und Datenkompetenz aus dem Rückversicherungsgeschäft

12.06.2026


Die Krankenversicherung CSS besetzt eine zentrale Schlüsselposition neu: Florian Maurer übernimmt per 1. November 2026 die Leitung des Geschäftsbereichs ICT & Data und rückt gleichzeitig in die Geschäftsleitung auf. Die Ernennung steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Maurer folgt als CIO auf Thomas Kühn, der das Unternehmen im vergangenen Dezember verlassen hat. Seither führt der bisherige Stellvertreter Yves Mundorff den Bereich interimistisch.

Mit dem 47-jährigen Maurer holt sich die CSS nach eigenen Angaben eine Führungskraft mit breiter Technologie- und Datenmanagement-Expertise und langjähriger Erfahrung in einem anspruchsvollen Versicherungsumfeld. Der ETH-Absolvent – er verfügt über einen Master of Science in Electrical Engineering and Information Technology sowie einen Master of Advanced Studies in Management, Technology and Economics – soll die technologische Weiterentwicklung des Unternehmens verantworten. Dazu zählen die IT-Strategie, die Softwareentwicklung, die IT-Sicherheit, der Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Ausbau von Daten- und KI-Lösungen.

Maurer wechselt vom Rückversicherer Swiss Re nach Luzern. Dort war er über 17 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen tätig. Zuletzt verantwortete er als Managing Director und Chief Digital & Technology Commercial Insurance die gesamte Technologie- und Datenorganisation des Geschäftsbereichs Corporate Solutions mit mehr als 700 internen und externen Mitarbeitenden. Diese Erfahrung in der Steuerung grosser, international ausgerichteter Technologieorganisationen soll er nun in den Krankenversicherungsmarkt einbringen.

Für die CSS ist die Neubesetzung der ICT-Spitze ein wichtiger Baustein in der weiteren digitalen Transformation. Der Geschäftsbereich ICT & Data ist zentral für den Betrieb der Kernsysteme ebenso wie für datengetriebene Innovationen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit Maurers Wechsel von einem globalen Rückversicherer zu einem der grössten Schweizer Krankenversicherer verbindet das Unternehmen die Erwartung, strategische Technologieinitiativen konsequent weiterzuführen und die eigene Position in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld zu stärken.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.