Chemiewerk Leuna in letzter Minute gerettet – Auffanggesellschaft sichert 436 Stellen

03.04.2026


Das von der Stilllegung bedrohte Chemiewerk Domo Caproleuna in Leuna ist gerettet. Der Standort des belgischen Chemieunternehmens Domo Chemicals wurde an eine neu gegründete Auffanggesellschaft übertragen, wie Insolvenzverwalter Lucas Flöther mitteilte. Träger der neuen Einheit sind demnach der Standortbetreiber InfraLeuna sowie das im Chemiepark ansässige Unternehmen Leuna-Harze. Flöther sprach von einer „Rettung in letzter Minute in einem in jeder Hinsicht ungewöhnlichen Verfahren“.

Die neue Erwerbergesellschaft übernimmt den Angaben zufolge das Werk, die Immobilie in Leuna und 436 der zuletzt rund 500 Beschäftigten. Für einen Teil der Belegschaft bedeutet der Eigentümerwechsel damit dennoch das Aus. Domo in Leuna ist einer von drei deutschen Standorten des Konzerns. In der Anlage werden vor allem Kunststoffe produziert, die in der Autoindustrie sowie in der Elektro- und Elektronikbranche weiterverarbeitet werden und damit eine wichtige Rolle in industriellen Lieferketten spielen.

Der Fortbestand des Werks gilt als positives Signal für die deutsche Chemieindustrie, die seit Jahren unter Druck steht. Steigende Energiepreise, US-Zölle, eine schwache Konjunktur und Überkapazitäten am Weltmarkt belasten die Branche. Der Krieg im Iran hat die Lage weiter verschärft, weil die energieintensiven Chemieunternehmen besonders sensibel auf den Anstieg der Öl- und Gaspreise reagieren. Große Konzerne wie BASF haben bereits Sparprogramme mit Stellenabbau aufgelegt und teilweise Anlagen stillgelegt.

Die Probleme der Branche treffen auch das sogenannte Chemiedreieck in Sachsen-Anhalt, in dem sich eine dichte Zulieferindustrie angesiedelt hat. Vor diesem Hintergrund erhält die Lösung in Leuna über den Standort hinaus Bedeutung. Flöther führt den Geschäftsbetrieb seit Ende Dezember fort. Nach seinen Worten hätte das Werk unter normalen Umständen bereits im Januar stillgelegt werden müssen, weil das Unternehmen kein Geld mehr zur Finanzierung des laufenden Betriebs gehabt habe. Dass der Betrieb trotzdem weiterlaufen konnte, war Teil der jetzt gefundenen, als außergewöhnlich beschriebenen Auffanglösung.

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Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte

07.04.2026


Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.

Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.

Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.

Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.

Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.