
Der Energiekonzern Leag sieht geplante neue Gaskraftwerke in Ostdeutschland durch die Kraftwerksstrategie des Bundes benachteiligt. Sollte der sogenannte Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, hätten Projekte im netztechnischen Norden im Wettbewerb kaum Chancen, sagte Leag-Chef Adi Roesch der Deutschen Presse-Agentur. "Sollte der Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, sind die Projekte für H2-ready Gaskraftwerke im netztechnischen Norden im Wettbewerb praktisch chancenlos", erklärte Roesch.
Die Bundesregierung plant neue steuerbare Kraftwerke, vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke. Sie sollen einspringen, wenn erneuerbare Energien nicht genug Strom liefern - etwa bei sogenannten Dunkelflauten ohne Wind und Sonne. Bis 2030 sollen bis zu 25 Gigawatt entstehen, 12 Gigawatt sollen 2026 ausgeschrieben werden. Kraftwerke im Süden könnten zusätzlich von Vergütungen für Netzstabilisierungsmaßnahmen profitieren, was nach Ansicht der Leag zu einer "massiven Wettbewerbsverzerrung für die Energiestandorte im Osten" führen würde.
Die Leag plant unter anderem ein neues Gaskraftwerk am Standort Lippendorf südlich von Leipzig. Für die Anlage mit bis zu 870 Megawatt liegt nach Unternehmensangaben seit 2024 eine erste Teilgenehmigung vor. Auch am Lausitzer Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe bereitet das Unternehmen ein ähnliches Projekt vor. Nach Leag-Plänen könnte Lippendorf um 2031 ans Netz gehen.
Auch die Regierungen von Sachsen und Brandenburg fordern eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Standorte. Die Debatte um die regionale Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten zeigt, wie komplex die Umsetzung der Energiewende in der Praxis ist, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten geht.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.