
Im Berliner Abgeordnetenhaus hat der Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus seine Arbeit aufgenommen. Der Ausschuss wurde auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt, die Vorwürfe gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) erheben. Ihnen wird vorgeworfen, Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben.
Bei Linken und Grünen hat sich nach ersten Zeugenvernehmungen der Verdacht auf eine unzulässige politische Einflussnahme erhärtet. Die Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt (Linke) erklärte bei einer ersten Zwischenbilanz, dass bereits die Vernehmung der ersten Zeugen deutlich gemacht habe, dass es einen unbotmäßigen Eingriff in Entscheidungsprozesse der Kulturverwaltung gegeben habe. Daniel Wesener von den Grünen ergänzte, die von seiner Fraktion bereits im Herbst erhobenen Vorwürfe hätten sich vollständig bestätigt.
Die CDU sieht die Vorwürfe hingegen anders. Der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz betonte, ein bewusster Rechtsbruch könne nicht unterstellt werden. Er wies darauf hin, dass das Ausüben von Druck durch die Politik vom Grundsatz her deren Aufgabe sei. Wenn ein Parlament Geld zur Verfügung stelle, habe es ein Interesse daran, dass es für den festgesetzten Zweck verwendet werde.
Der Untersuchungsausschuss plant nun, weitere Zeugen aus der Kulturverwaltung zu vernehmen. Nach dem Auftakt der Befragungen sollen diesmal die Vorgesetzten der bisherigen Befragten im Abgeordnetenhaus vernommen werden. Ob tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt, muss nach Angaben der Ausschussvorsitzenden noch geklärt werden. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob bei der Vergabe der Fördergelder für Antisemitismus-Projekte zu viel politischer Druck ausgeübt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.