
Im Kanton Basel-Stadt ist es zu einer bemerkenswerten Panne bei der elektronischen Stimmabgabe gekommen. Wie die Behörden mitteilten, konnten rund 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden, da technische Probleme bei der Verwendung von USB-Sticks die Entschlüsselung der digitalen Urne verhinderten. Betroffen sind vor allem Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderungen, die für die E-Voting-Methode zugelassen waren.
Die Staatskanzlei des Kantons gab bekannt, dass trotz mehrerer Versuche von IT-Experten das Problem nicht behoben werden konnte. "Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert", erklärte Regierungssprecher Marco Greiner. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Problemlösung vorläufig eingestellt, nachdem alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Die Panne wirft Fragen zur Zuverlässigkeit elektronischer Wahlsysteme auf, obwohl der Kanton betont, dass keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe. Andere Kantone wie Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von dem Problem nicht betroffen, und es gebe keine Hinweise auf Manipulation durch Dritte. Die Behörden schliessen menschliches Fehlverhalten als Ursache nicht aus und kündigten eine sorgfältige Analyse an.
Für die betroffenen Stimmberechtigten hat die Panne konkrete Konsequenzen. Die im Elsass lebende Auslandschweizerin Christine D'Souza kündigte rechtliche Schritte an und kritisierte die späte Information durch die Behörden. Die Staatskanzlei rief Betroffene zwar dazu auf, alternative Stimmabgabemöglichkeiten zu nutzen, räumte aber ein, dass dies für Auslandschweizer meist nicht realistisch sei. Die genauen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis werden erst nach der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundesrat am 21. März vollständig klar werden.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.