Bahn-Apps und Anzeigetafeln in der Kritik: Verband moniert unzumutbare Unsicherheit für Fahrgäste

09.04.2026


Der Fahrgastverband Pro Bahn wirft der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen im sächsischen Regionalverkehr gravierende Mängel bei der Fahrgastinformation vor. Verbandsvertreter sprechen von einem „systemischen Versagen“: Anzeigen an Bahnhöfen, Auskunfts-Apps und Informationssysteme in den Zügen lieferten immer wieder falsche, veraltete oder gar keine Daten. Für Reisende sei das „schlicht nicht akzeptabel“, sagte der sächsische Pro-Bahn-Landesvorsitzende Markus Haubold.

Als aktuelles Beispiel nennt Pro Bahn die Verbindungen des RE3 von Dresden-Neustadt nach Hof am Karsamstag. Laut Verband wurden die Züge in Regie der Mitteldeutschen Regiobahn wegen eines Personenunfalls bei Muldenhütten kurzfristig über Riesa umgeleitet, ohne dass dies in den gängigen Auskunftssystemen sichtbar gewesen sei. An den regulären Halten seien die Züge weder als ausgefallen gekennzeichnet noch korrekt umgestellt worden. In Dresden-Plauen warteten demnach zahlreiche Fahrgäste vergeblich, da die RE-Verbindungen dort weiterhin als fahrplanmäßig angezeigt wurden.

Die Kritik zielt nicht nur auf die Anzeigetafeln und Apps, sondern auch auf die Informationslage in den Zügen selbst. Michael Koch, Referent für die Region Dresden und Vize-Bundeschef von Pro Bahn, bezeichnet die Situation insbesondere bei DB Regio als ärgerlich. Kurzfristige Fahrplanänderungen, Umleitungen oder Ausfälle würden auf den Bildschirmen häufig nicht erscheinen; stattdessen sähen Fahrgäste statische Anzeigen ohne Echtzeitbezug oder sogar inhaltlich falsche Angaben. Durchsagen kämen vielfach zu spät, um noch rechtzeitig Entscheidungen über einen notwendigen Umstieg treffen zu können.

Hinzu kommt nach Darstellung des Verbands, dass Fahrplan-Updates in vielen Fahrzeugen offenbar weiterhin manuell eingespielt werden müssen und nicht zentral aus der Ferne aktualisiert werden. Koch spricht von einem Zustand, der „im Jahr 2026 völlig aus der Zeit gefallen ist“. Pro Bahn verweist darauf, dass die Fahrgastrechteverordnung Eisenbahnunternehmen ausdrücklich verpflichtet, Reisende rechtzeitig und angemessen über Abweichungen vom Fahrplan zu informieren. Die Verantwortung sieht der Verband nicht allein bei den Verkehrsunternehmen, sondern auch bei der Infrastrukturbetreiberin DB InfraGO. Die Deutsche Bahn hat nach früheren Angaben ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem unter anderem die Informationsqualität für Fahrgäste verbessert werden soll.

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Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026


Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.