
Der Düsseldorfer Maschinen- und Anlagenbauer Gea hat trotz der aktuellen Konjunkturflaute seine Wachstumsziele nach oben korrigiert. Das im Dax notierte Unternehmen verzeichnete im vergangenen Jahr einen Umsatzanstieg von 1,4 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro. Der Nettogewinn stieg sogar um 7,5 Prozent auf rund 0,4 Milliarden Euro. Diese positive Entwicklung wird vor allem durch die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Technologien angetrieben, die weniger Energie und Wasser verbrauchen und gleichzeitig das Abfallaufkommen reduzieren.
Gea profitiert von vollen Auftragsbüchern und konnte im vergangenen Jahr den größten Auftrag seiner Unternehmensgeschichte verbuchen. In Algerien baut das Unternehmen eine große Milchfarm, was die Bedeutung des internationalen Geschäfts unterstreicht. Das Unternehmen stellt unter anderem Melkroboter her, die in der modernen Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Konzernchef Stefan Klebert betonte, dass das Jahr 2025 sehr erfolgreich für Gea war und dass das Unternehmen wesentliche Klimaziele vorzeitig erreicht hat.
Die starke Position des Konzerns in den Bereichen Lebensmittel und Pharma bedient Grundbedürfnisse, die auch in Krisenzeiten nachgefragt werden. Zudem profitiert Gea von einer globalen Diversifikation, der hohen operativen Effizienz und dem Strategieprogramm "Mission 30". Mit Blick auf internationale Konflikte hat sich Vorstandschef Stefan Klebert zuversichtlich zur Widerstandsfähigkeit der Gea Group geäußert und sieht keine direkten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung.
Die Aktionäre können sich über eine um 15 Cent höhere Dividende von 1,30 Euro je Aktie freuen. Die Gesamtbelegschaft lag zum Jahreswechsel weltweit bei rund 19.500 Vollzeitstellen, das waren etwa 400 mehr als ein Jahr zuvor. Einige Tausend davon sind in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, wo das Unternehmen in Oelde Zentrifugen für die Bierproduktion, in Bönen Agrartechnik-Anlagen und in Hürth bei Köln Gefriertrockner fertigt. Die Verwaltungszentrale befindet sich in Düsseldorf.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.