Angst vor Chaos: Schweizer Sozialpartner gegen Zuwanderungsdeckel

11.06.2026


Die Schweiz stimmt an diesem Sonntag über eine richtungsweisende Volksinitiative zur Begrenzung des Bevölkerungswachstums ab. Die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachte Vorlage «Keine 10-Millionen-Schweiz» will festschreiben, dass die ständige Wohnbevölkerung bis 2050 unter der Marke von zehn Millionen Menschen bleibt. Laut jüngsten Umfragen zeichnet sich ein knappes Rennen ab, mit einem leichten Trend zur Ablehnung. Regierung, Parlament und große Wirtschaftsverbände stellen sich geschlossen gegen die Initiative.

Der Vorstoß zielt vor allem auf die Zuwanderung: Erreicht die Bevölkerung 9,5 Millionen, müssten Bundesrat und Parlament im Asylwesen und beim Familiennachzug eingreifen. Sollte die Zehn-Millionen-Grenze überschritten werden, wären Maßnahmen vorgesehen, um die Einwohnerzahl wieder zu senken – im Extremfall auch durch die Kündigung internationaler Verträge, etwa zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Offiziellen Prognosen zufolge könnte die Schweiz um das Jahr 2055 rund 10,5 Millionen Einwohner zählen.

Die SVP argumentiert, die Initiative sei notwendig, um eine aus ihrer Sicht «unkontrollierte» Einwanderung zu bremsen. Sie macht steigende Mieten, überfüllte Züge, zunehmende Zersiedelung und Belastungen für Infrastruktur und Naturschutz maßgeblich an Migration fest. Unterstützer verweisen auf das starke Wachstum seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2002: Damals lebten rund 7,3 Millionen Menschen im Land, Ende 2025 waren es bereits 9,1 Millionen, Ausländer stellen inzwischen knapp 28 % der Bevölkerung.

Wirtschaft und Sozialpartner warnen hingegen vor erheblichen Risiken für die exportorientierte Volkswirtschaft. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sprechen von einer «Initiative des Chaos» und fürchten negative Folgen für Beschäftigung und Handel mit der EU, dem wichtigsten Absatzmarkt der Schweiz. Zahlreiche Branchen – von Forschung und Medizin über Bau und Gesundheitswesen bis zur Hotellerie – sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Im Beherbergungsgewerbe stammen laut Branchenvertretern mehr als die Hälfte der Beschäftigten aus dem Ausland; einzelne Betriebe berichten, ohne ausländisches Personal sei ein regulärer Betrieb kaum möglich.

Unternehmen sehen zudem die Standortattraktivität gefährdet. Vertreter der Biotech-Industrie warnen, ein strikter Deckel könnte die Rekrutierung internationaler Fachkräfte weiter erschweren und Innovation bremsen. Schon heute sei es anspruchsvoll, hochqualifizierte Spezialisten zu gewinnen, heißt es aus der Branche. Eine Begrenzung, die faktisch den inländischen Talentpool zur Obergrenze mache, wird von Kritikern als potenzieller «Showstopper» für forschungsintensive Geschäftsmodelle bezeichnet.

Das Referendum reiht sich in eine breitere europäische Debatte über Migration, Wohnraumknappheit und öffentliche Dienstleistungen ein, in der rechtskonservative Parteien zunehmend Zuspruch finden. In der Schweiz verlaufen die Bruchlinien nicht nur zwischen Parteien, sondern auch regional: In der französischsprachigen Westschweiz deutet vieles auf eine deutliche Ablehnung der Initiative hin, während die Deutschschweiz gespalten ist und sich zudem eine Kluft zwischen städtischen Zentren und ländlichen Regionen abzeichnet. Das Ergebnis dürfte damit nicht nur die künftige Migrationspolitik, sondern auch das Verhältnis zur EU und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes mitprägen.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.