„Kein Spaß“: Wie sich eine starke AfD im Nordosten auf Kirchengemeinden auswirken könnte

07.04.2026


Monate vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern verschärft die Evangelische Nordkirche ihren Ton gegenüber der AfD. Bischof Tilman Jeremias, zuständig für den Sprengel Mecklenburg und Pommern, sieht zentrale Positionen der Partei als unvereinbar mit dem christlichen Glauben und der Lehre seiner Kirche. Anlass seiner Warnungen sind Umfragen, die die AfD im Nordosten deutlich über 30 Prozent und damit klar vor allen anderen Parteien sehen.

Jeremias knüpft seine Kritik ausdrücklich an das christliche Menschenbild. Für Christinnen und Christen sei wesentlich, dass alle Menschen Geschöpfe Gottes seien, sagte er in einem Interview mit dem „Nordkurier“. Die Bibel berichte sogar, dass Menschen Ebenbilder Gottes seien. Wenn dies für alle gleichermaßen gelte, sei die daraus resultierende Menschenwürde unantastbar – Abstufungen zwischen unterschiedlichen Gruppen seien damit theologisch nicht zu begründen.

Vor diesem Hintergrund wendet sich der Bischof gegen Positionen, die zwischen „gebürtigen Deutschen“ und Zugewanderten unterscheiden. Wer behaupte, gebürtige Deutsche hätten einen höheren Wert als Menschen, die zugewandert sind, begebe sich auf ein Terrain, das mit dem christlichen Glauben und der Lehre der evangelischen Kirche nicht vereinbar sei, so Jeremias. Auch geplante Umbauten des Sozialsystems, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einseitig benachteiligen würden, stünden nach seiner Darstellung im Widerspruch zur Gleichwertigkeit aller Menschen, an die Christinnen und Christen glaubten.

Besondere Brisanz erhält die Positionierung der Kirche durch die aktuellen Zahlen der Wahlforschungsinstitute. Rund fünfeinhalb Monate vor dem Wahltermin am 20. September gehen Umfragen von einem Ergebnis deutlich über 30 Prozent für die AfD im Land aus. Der AfD-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern gilt im Vergleich zu anderen ostdeutschen Verbänden bislang als gemäßigt und ist nicht vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Gleichwohl macht die Evangelische Kirche deutlich, dass sie sich im Blick auf mögliche politische Mehrheiten und deren Auswirkungen auf Gemeinden im Bundesland keine Illusionen macht.

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Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026


Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.