Xinhua Silk Road: Preisindizes für Qinghai-Yaks und tibetische Schafe zur Stärkung der Markenbildung in der lokalen Viehwirtschaft vorgestellt

26.06.2026

PEKING, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 23. Juni wurden zwei Indizes zur Erfassung der Preise für Yaks und tibetische Schafe in der nordwestchinesischen Provinz Qinghai der Öffentlichkeit vorgestellt, um die Markenbildung sowie die Diskursmacht des lokalen Viehzuchtsektors zu stärken.

Photo shows the achievement release conference for Xinhua · Qinghai Yak Price Index and Xinhua · Qinghai Tibetan Sheep Price Index held in Xining, capital of northwest China's Qinghai Province, on June 23, 2026.

Die Indizes mit den Namen Xinhua • Qinghai Yak Price Index und Xinhua • Qinghai Tibetan Sheep Price Index wurden gemeinsam vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Provinz Qinghai, der Qinghai-Niederlassung der Nachrichtenagentur Xinhua und dem China Economic Information Service (CEIS) veröffentlicht.

Qinghai, das als „Welthauptstadt der Yaks" und „Heimat der tibetischen Schafe in China" bezeichnet wird, beherbergt etwa 34 Prozent des weltweiten Yak-Bestands sowie über 40 Prozent des gesamten Bestands an tibetischen Schafen in China.

Derzeit benötigen die Branchen rund um Yaks und tibetische Schafe in Qinghai dringend effiziente und transparente Preismechanismen, um Produktion und Absatz besser miteinander zu verknüpfen sowie die Diskurs- und Preissetzungsmacht der Branchen zu stärken, erklärte Gu Changwei, Leiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Provinz Qinghai.

Die Indizes erfassen Marktangebot, Nachfrage sowie Branchentrends in Echtzeit und können lokalen Viehhaltern als Orientierung dienen, um den Schlachtungsrhythmus zu planen, die Markterwartungen zu stabilisieren sowie digitale und standardisierte Ergebnisse zu nutzen, um die Entwicklung der Branche zu vermitteln, betonte Gu.

Als pragmatisches Mittel zur Förderung der digitalen Transformation sollen die Indizes den Wert der Daten erschließen, um die qualitativ hochwertige Entwicklung des Viehzuchtsektors in Qinghai voranzutreiben, betonte Sun Aidong, Leiter der Qinghai-Niederlassung der Nachrichtenagentur Xinhua.

Die Indizes umfassen Teilindizes für lebende Tiere und Schlachtkörper; mit dem Basisdatum 27. Februar 2024 und einem Basiswert von 1000 Punkten zeigen sie, dass die eng miteinander verbundenen Preise für Yaks und tibetische Schafe in Qinghai bis Mitte Juni 2026 die Talsohle verlassen haben und in eine neue Aufwärtsphase eingetreten sind.

Dennoch führten Belastungen durch importiertes Tiefkühlfleisch und ein unzureichendes Bewusstsein der Verbraucher für den Wert von Lebensmitteln aus dem grünen Hochland zu einer mangelhaften Preisweitergabe entlang der gesamten Wertschöpfungskette und machten Markenbildung erforderlich, um die hochwertige Entwicklung der Yakzucht und der Zucht tibetischer Schafe in Qinghai zu fördern.

Unter Nutzung des Fachwissens und der Daten der Plattform „Xinhua Indices" ist CEIS bestrebt, dem Aufbau einer Produktionsbasis für grüne und biologische landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Viehwirtschaftsprodukte in Qinghai neue Impulse zu verleihen, indem es ein Preisindexsystem für lokale Spezialitäten entwickelt, erklärte Yang Mu, Bereichsleiter von CEIS.

Original-Link: https://en.imsilkroad.com/p/351088.html

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.