Wings for Life World Run 2026 erzielt Rekordsumme von 9,2 Millionen Euro für die Erforschung von Rückenmarksverletzungen

11.05.2026

346.527 Teilnehmer aus 173 Ländern nahmen an der 13. Auflage des weltweiten Spendenlaufs teil.

SALZBURG, Österreich, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Wings for Life World Run 2026 hat am Sonntag eine Rekordsumme von 9,2 Millionen Euro für die Erforschung von Rückenmarksverletzungen gesammelt, als 346.527 Teilnehmer aus 192 Nationen in 173 Ländern teilnahmen. Die 13. Auflage startete zeitgleich um 11:00 UTC mit sieben Flagship Runs, 648 App Run Events und der Wings for Life World Run App. Hundert Prozent aller Startgelder und Spenden gehen direkt an die Wings for Life Foundation, deren Ziel es ist, eine Heilung für Rückenmarksverletzungen zu finden.

Anita Gerhardter und Wolfgang Illek - Wings for Life World Run

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (2013) und Wei et al. (2025) treten jedes Jahr weltweit bis zu 500.000 neue Fälle von Rückenmarksverletzungen auf, die nach wie vor zu den am stärksten unterfinanzierten Bereichen der medizinischen Forschung gehören. Wings for Life wurde 2004 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Salzburg, Österreich. Das Unternehmen hat weltweit 344 von Experten begutachtete Forschungsprojekte finanziert. Die Stiftung unterstützt derzeit 72 aktive Projekte in 15 Ländern, wobei die Finanzierungsentscheidungen von einem international renommierten wissenschaftlichen Beirat und einem Pool von 737 Gutachtern getroffen werden, die bis heute beteiligt sind.

Der Japaner Jo Fukuda stellte in Fukuoka, Japan, mit 78,95 km einen neuen Weltrekord bei den Männern auf. Die Niederländerin Mikky Keetels stellte im niederländischen Breda mit 62,24 km einen neuen Weltrekord bei den Frauen auf. Die Teilnehmer legten insgesamt 2.889.278,26 km weltweit zurück.

„Alles, was wir sammeln, kommt direkt der Sache zugute, nichts wird verschwendet", sagt Dr. Christian Göritz, leitender Forscher am Karolinska Institutet in Stockholm und von Wings for Life finanzierter Forscher. „Als Forscher, der sich tagtäglich mit Rückenmarksverletzungen beschäftigt, ist es unglaublich beeindruckend, dieses Maß an Unterstützung zu sehen. Rückenmarksverletzungen können nicht allein gelöst werden - was diese Veranstaltung so besonders macht, ist, dass jeder mitmachen kann, unabhängig von seinem Niveau, und dass jeder Beitrag wirklich zählt."

Die Veranstaltung findet im Catcher-Car-Format statt, mit einer beweglichen Ziellinie, die 30 Minuten nach dem globalen Start beginnt und es Läufern, Gehern und Rollstuhlfahrern ermöglicht, im selben Rennen zu starten.

Rückenmarksverletzungen gehören nach wie vor zu den am stärksten unterfinanzierten Bereichen der medizinischen Forschung, weshalb das direkte Finanzierungsmodell von Wings for Life für die Entwicklung neuer Therapien besonders wichtig ist.

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Teilnehmer - Wings for Life World Run

 

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.