Wie Swatten integrierte Energieszenarien für die neue Energieära entwickelt
DÜSSELDORF, FRANKFURT und OSNABRÜCK, Deutschland, 12. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die globale Energielandschaft befindet sich im Wandel. Jahrzehntelang lag der Fokus der Energiebranche vor allem auf der kostengünstigen Stromerzeugung. Heute verschiebt sich diese Priorität: Mit dem rasanten Wachstum von Künstlicher Intelligenz, elektrifizierter Mobilität und intelligenter Infrastruktur wird Versorgungssicherheit zu einer zentralen Herausforderung moderner Energiesysteme.
Laut der Internationalen Energieagentur (IEA) könnte der Stromverbrauch von Rechenzentren bis 2030 weltweit auf 945 TWh steigen. KI-Rechenzentren, automatisierte Industrien und Robotiksysteme benötigen eine kontinuierliche und hochzuverlässige Stromversorgung, bei der selbst kurze Unterbrechungen erhebliche Auswirkungen haben können.
Gleichzeitig verändert die Elektrifizierung von Haushalten und Unternehmen die Struktur der Stromnachfrage. Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Smart-Home-Systeme erhöhen den Energiebedarf am Netzrand erheblich. Gebäude entwickeln sich zunehmend von passiven Verbrauchern zu aktiven Bestandteilen dezentraler Energiesysteme.
Auch Energiesicherheit und Netzresilienz gewinnen weltweit an Bedeutung. Geopolitische Unsicherheiten sowie der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen Investitionen in dezentrale Speicherlösungen und Mikronetze. Energiespeicherung entwickelt sich dadurch zu einer Kerninfrastruktur moderner Energiesysteme.
Aufbauend auf 33 Jahren Erfahrung im Bereich Netztechnik von Sieyuan Electric integriert Swatten diese Kompetenzen in intelligente Energiespeichersysteme für private, gewerbliche und dezentrale Anwendungen.
Im Eigenverbrauchsmodus optimiert Swatten die Nutzung von Solarenergie durch intelligentes Energiemanagement zwischen PV-Anlage, Batterie und Netz. Überschüssige Energie wird gespeichert und bei Bedarf genutzt. Eine Umschaltung auf Notstrom erfolgt innerhalb von ≤4 ms.
Der On-Grid-Modus ohne Batterie ermöglicht einen flexiblen Einstieg in die Solarenergie. Dank AC- und DC-Kopplung können Batteriespeicher später problemlos integriert werden.
Im No-PV-Modus nutzt Swatten dynamische Strompreise intelligent aus. Die Batterie lädt automatisch bei niedrigen Preisen und entlädt während Spitzenzeiten, wodurch Stromkosten reduziert werden.
Für abgelegene Regionen bietet der Off-Grid-Modus eine unabhängige Energieversorgung mit bis zu 99,9 % MPPT-Effizienz sowie Black-Start-Fähigkeit.
Bestehende PV-Anlagen können über die AC-Kopplung einfach um Batteriespeicher erweitert werden, ohne bestehende Systeme ersetzen zu müssen.
Mit dem Dynamic-Pricing-Modus analysiert Swattens cloudbasiertes EMS Strompreissignale in Echtzeit und optimiert Lade- sowie Entladeprozesse automatisch. Dies steigert die Wirtschaftlichkeit und unterstützt gleichzeitig die Netzstabilität.
Zusätzlich ermöglichen modulare Batterie- und Wechselrichterarchitekturen eine flexible Skalierung – von privaten Haushalten bis hin zu gewerblichen Anwendungen im Megawattbereich. Der Peak-Shaving-Modus reduziert Lastspitzen und hilft insbesondere im DACH-Raum, Netzentgelte und Stromkosten zu senken.
Swattens Mission ist klar: Netzzuverlässigkeit in dezentrale Energiesysteme bringen – intelligent, skalierbar und bereit für die Energieanforderungen der KI-Ära.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.