BUDAPEST, Ungarn und SHENZHEN, China, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sunwoda Electronic (Sunwoda), ein weltweit führender Anbieter von Lithium-Ionen-Batterietechnologien und -lösungen, und Tulip Innovation (Tulip), die Lizenzagentur für Lithium-Ionen-Batteriepatente im Besitz von LG Energy Solution und Panasonic Energy, haben im Rahmen des Lithium-Ionen-Batterie-Lizenzprogramms von Tulip eine Patentlizenzvereinbarung geschlossen.
Im Anschluss an die Vereinbarung werden die Parteien die anhängigen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland, China und Korea zurückziehen und damit alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Batterietechnologie von LG Energy Solution und Panasonic Energy für Sunwoda und den Kunden von Sunwoda beilegen. Die Vertragsbedingungen bleiben vertraulich.
Die Parteien betonten, dass die Beilegung der weltweiten Rechtsstreitigkeiten durch den Abschluss eines Lizenzvertrags im besten Interesse beider Parteien sowie ihrer jeweiligen Unternehmen, Kunden und Interessengruppen liege. Die Einigung beseitigt die Unsicherheit, die Beeinträchtigungen und die erheblichen Kosten, die mit einem fortgesetzten Rechtsstreit verbunden waren.
Informationen zu Tulip Innovation
Tulip Innovation Kft., ein Unternehmen des Tulip-Konzerns, der sich auf Lizenzgeschäfte spezialisiert hat, leitet das Lithium-Ionen-Batterieprogramm von seinem Standort in Ungarn aus, dem Zentrum der europäischen Batterieproduktion. Alle Programme des Tulip-Konzerns basieren auf einem Team aus Lizenzierungsexperten mit jahrzehntelanger Erfahrung, einer einzigartigen Kombination aus starken Branchenkontakten sowie Fachwissen in der Verhandlung und Verwaltung von Patentlizenzen. Die Mission von Tulip besteht darin, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die patentierte Technologien einsetzen, um sicherzustellen, dass diese Zugang zu den soliden IP-Portfolios von Tulip haben. Weitere Informationen finden Sie unter, www.tulipinnovation.com und.
Informationen zu Sunwoda Electronic
Sunwoda Electronic Co. Ltd wurde 1997 gegründet und 2011 an der Börse von Shenzhen notiert (Aktiencode: 300207). 2022 wurden erfolgreich Global Depositary Receipts (GDRs) an der SIX Swiss Exchange emittiert. Heute ist Sunwoda ein weltweit führendes Unternehmen in der Lithium-Ionen-Batterieindustrie.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.