HANGZHOU, China, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Zhejiang Sunparl Zkong Technology Co., Ltd. hat ihren ersten ESG-Bericht (Environmental, Social and Governance) für das Jahr 2025 offiziell veröffentlicht, der von SGS unabhängig geprüft wurde. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praktiken und Fortschritte des Unternehmens in den Bereichen Corporate Governance, Umweltmanagement, Produktinnovation, Mitarbeiterentwicklung, verantwortungsbewusstes Lieferkettenmanagement und globale Geschäftstätigkeit und verdeutlicht, wie Nachhaltigkeit in die langfristige Unternehmensführung integriert wird.
Dem Bericht zufolge beliefen sich die Investitionen in Forschung und Entwicklung im Jahr 2025 auf 8,2 % des Unternehmensumsatzes, wobei der Schwerpunkt vor allem auf der Produktentwicklung lag, um Innovationen in der Branche und eine nachhaltige Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Bis zum Ende des Berichtszeitraums hatte die Tochtergesellschaft ZKONG mehr als 3.000 Marken betreut, wobei ihre Lösungen in über 200.000 Kundenfilialen zum Einsatz kamen.
ZKONG ist ein wichtiger Bestandteil des branchenübergreifenden, kohlenstoffarmen IoT-Geschäfts von Sunparl und wird in dem Bericht als zentrales Beispiel für eine technologiegetriebene grüne Transformation in verschiedenen Branchen hervorgehoben. Basierend auf energiesparenden E-Paper-Display-Technologien, IoT-Fähigkeiten und seiner SaaS-Cloud-Plattform hat ZKONG CO₂-arme Lösungen für den Einzelhandel, Lagerhaltung und Logistik, den Bürobereich, das Gesundheitswesen sowie für Smart-Factory-Anwendungen entwickelt. Unter diesen Anwendungsbereichen ist der intelligente Einzelhandel nach wie vor einer der etabliertesten Bereiche von ZKONG, in dem die Lösungen des Unternehmens den Kunden dabei helfen, den Papier- und Tintenverbrauch zu senken, die Verschwendung von Ressourcen zu verringern, die Ressourcenzuweisung zu optimieren und einen effizienteren, CO₂-ärmeren Filialbetrieb zu ermöglichen.
Im Bereich Umweltmanagement heißt es in dem Bericht, dass Sunparl ein Umweltmanagementsystem eingeführt und die Zertifizierung nach ISO 14001 erhalten hat. Seit 2017 betreibt das Unternehmen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Werks Nr. 1 und reduziert so durch Eigenerzeugung und Eigenverbrauch den Verbrauch konventioneller Energie. Das Unternehmen hat die unabhängige Überprüfung des CO₂-Fußabdrucks seiner ESL-Produkte gemäß ISO 14040, ISO 14044 und ISO 14067 sowie der Treibhausgasemissionen des Unternehmens gemäß ISO 14064-1 abgeschlossen.
Im Bereich Governance und Compliance hat Sunparl eine ESG-Governance-Struktur etabliert, die vom Verwaltungsrat geleitet und vom ESG-Ausschuss koordiniert wird. Compliance-Management, Risikokontrolle, Geschäftsethik, Informationssicherheit und der Schutz geistigen Eigentums wurden in den täglichen Geschäftsbetrieb integriert. ZKONG hat die Zertifizierung nach der Norm ISO 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme erhalten. Seine Kernprodukte haben Zertifizierungen und Konformitätszulassungen für wichtige Märkte wie die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Japan, Südkorea und den Nahen Osten erhalten, was den Marktzugang und den vorschriftsmäßigen Einsatz in allen Regionen unterstützt.
In Bezug auf die Mitarbeiterentwicklung und die soziale Verantwortung hält sich Sunparl an die Grundsätze der vorschriftsmäßigen Beschäftigung, der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit und hat Managementsysteme eingerichtet, die die Mitarbeiterschulung, die berufliche Weiterentwicklung sowie den Arbeitsschutz abdecken. Im Berichtszeitraum hat ZKONG gemeinsam mit der Zhejiang Sci-Tech University ein gemeinsames Labor für IoT-Technologie und Datensicherheit gegründet, um die Entwicklung technischer Fachkräfte und die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen zu fördern.
Auch in Zukunft wird Sunparl im Rahmen seines ESG-Governance-Systems nachhaltige Entwicklungspraktiken weiter vorantreiben und über ZKONG die Innovation im Bereich umweltfreundlicher Produkte vertiefen. Gemeinsam mit Kunden, Vertretern und Branchenpartnern aus aller Welt wird das Unternehmen die Umsetzung von CO₂-armen IoT-Lösungen für vielfältige Anwendungsszenarien vorantreiben und dazu beitragen, eine CO₂-ärmere, umweltfreundlichere und bessere Geschäftswelt zu schaffen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.