Sopra Steria ernennt Laura Chaubard zur Leiterin des Geschäftsbereichs Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt

13.07.2026

PARIS, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Laura Chaubard, Absolventin der École Polytechnique, Ingenieurin des Rüstungskorps (Ingénieur général de l'armement) und ehemalige Generaldirektorin der École Polytechnique, übernimmt die Leitung des Geschäftsbereichs Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt bei Sopra Steria. Ihre Ernennung beschleunigt die Souveränitätsagenda der Gruppe – in einer Zeit, in der Europa seine Verteidigungsausgaben erhöht und die Beherrschung kritischer Technologien zu einer Frage der nationalen Sicherheit wird.

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Sopra Steria, ein bedeutendes Unternehmen im europäischen Technologiesektor, gibt die Ernennung von Laura Chaubard zur Leiterin des Geschäftsbereichs Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt mit Wirkung zum 1. September 2026 bekannt; sie wird dementsprechend dem Konzernvorstand beitreten.

Dieser Geschäftsbereich, auf den 2025 13 % des Konzernumsatzes entfielen, bündelt die strategisch wichtigsten Aktivitäten von Sopra Steria im Dienste der Streitkräfte, von Regierungen und wichtiger kritischer Infrastrukturen. Diese Ernennung knüpft an eine bereits bestehende Dynamik an und untermauert das Ziel des Konzerns: ein führender europäischer Partner im Bereich kritischer Systeme zu sein – in einer Zeit, in der technologische Souveränität zu einem zentralen strategischen Thema wird.

Warum gerade jetzt diese Ernennung?

Europa erhöht seine Ausgaben für Verteidigung, Sicherheit und den Zugang zum Weltraum in einem seit dreißig Jahren nicht mehr gesehenen Tempo und bekräftigt seinen Anspruch auf strategische Autonomie. Die Wahl der Akteure, die die kritischen Systeme konzipieren und warten werden – sowie deren Grad an Unabhängigkeit von außereuropäischen Akteuren – wird zu einer zentralen Frage der europäischen Strategie.

Genau hier liegt das Kerngebiet von Sopra Steria. Der Geschäftsbereich Verteidigung, Sicherheit und Weltraum entwirft und integriert die kritischen Systeme von Streitkräften, Sicherheitsdiensten, Weltraumorganisationen und wichtigen sensiblen Infrastrukturen: Kommando, Nachrichtendienst, Cybersicherheit, souveräne Datenverarbeitung, Bodensegmente und Weltraumanwendungen. Dabei stützt sich der Konzern auf bewährte Stärken und strategische Akquisitionen: Insbesondere die CSGroup, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, ist ein anerkannter Integrator kritischer Verteidigungs- und Sicherheitssysteme. Im Mai 2026 schloss der Konzern die Übernahme von Starion und Nexova ab, wodurch seine souveränen, sicheren Kompetenzen in den Bereichen Raumfahrt und Cybersicherheit gestärkt und seine Position als führender europäischer Akteur auf diesen Märkten gefestigt wurden. Vor dem Hintergrund dieses beschleunigten Wachstums wird Laura Chaubard ihre neue Position antreten, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem der Konzern sich zum Ziel gesetzt hat, Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt in den kommenden Jahren zu einem seiner Wachstumsmotoren zu machen.

Rajesh Krishnamurthy, CEO von Sopra Steria, sagte: „Ambitionen werden daran gemessen, welche Ressourcen man in sie investiert." Unter […]

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.