BEIJING, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die China Petroleum & Chemical Corporation („Sinopec", HKG: 0386) hat den industriellen KI-Agenten „Fenghuo" vorgestellt, den ersten digitalen Experten in der petrochemischen Industrie, der aktiv in den Produktionsbetrieb eingebunden werden kann.

Der KI-Agent „Fenghuo" kann Produktionsdaten analysieren, mit industrieller Software interagieren und wissenschaftliche Forschungs- und Engineering-Ergebnisse generieren, wodurch er im Wesentlichen als „digitaler Kollege" für Mitarbeiter in der petrochemischen Industrie fungiert. Diese Innovation markiert das erste Mal, dass KI im petrochemischen Sektor unabhängige Betriebsfähigkeit erreicht – ein wichtiger Meilenstein in Sinopecs Bemühungen, KI von einem Allzweckwerkzeug zu einem zentralen Motor der industriellen Produktivität zu entwickeln und damit der hochwertigen Entwicklung der gesamten Industriekette neue technologische Impulse zu verleihen.
Aufbauend auf Sinopecs großem „Great Wall"-Modell erzielt der intelligente Agent „Fenghuo" drei wesentliche Durchbrüche:
Der erste Einsatz des „Fenghuo"-KI-Agenten umfasst vier Rollen: Fenghuo Scientist, Fenghuo Engineer, Fenghuo Programmer und Fenghuo Assistant. Der Scientist und der Engineer fungieren als zentrale Produktivitätsrollen, analysieren Aufgaben autonom und nutzen industrielle Software, um spezialisierte Arbeiten durchzuführen, wie beispielsweise die Analyse der dynamischen Ölfelderschließung und die Optimierung von Raffinerieprozessen. Der Fenghuo Assistant unterstützt die Mitarbeiter unterdessen bei der Datenorganisation, der Erstellung von Berichten und anderen Routineaufgaben und verbessert so die tägliche Büroeffizienz.
In den letzten Jahren hat Sinopec die Vision eines „digitalen und intelligenten Sinopec" kontinuierlich vorangetrieben. In Zukunft wird das Unternehmen den industriellen KI-Agenten „Fenghuo" als Sprungbrett nutzen, um die integrierte Anwendung und iterative Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz entlang der gesamten petrochemischen Industriekette weiter voranzutreiben und so kontinuierlich neue digitale Intelligenz in die hochwertige Entwicklung des chinesischen Energie- und Chemiesektors einzubringen.
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.sinopec.com/listco/en/.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.