Segway Powersports lässt die Quad Challenge beim Red Bull Erzbergrodeo wieder aufleben und fördert damit das Wachstum der europäischen ATV-Rennkultur

08.06.2026

EISENERZ, Österreich, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Beim Red Bull Erzbergrodeo, das vom 4. bis 7. Juni in Erzberg, Österreich, stattfand, kehrte Segway Powersports nach achtjähriger Abwesenheit als Titelsponsor der Kategorie Quad Challenge zurück und unterstrich damit sein Engagement zur Unterstützung des internationalen ATV-Rennsports und der europäischen Offroad-Rennkultur. Das Red Bull Erzbergrodeo gilt weithin als eines der härtesten Offroad-Langstreckenrennen der Welt, bei dem sowohl das fahrerische Können als auch die Belastbarkeit der Maschinen unter extremen Bedingungen auf die Probe gestellt werden. 

Neben dem Titelsponsoring nahm Segway Powersports mit dem Segway AT10, einem 999-ccm-Geländefahrzeug, an der Veranstaltung teil und nutzte das Rennen als anspruchsvolle Praxissituation, um die Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit des Produkts zu überprüfen. Als leistungsstärkstes ATV in der Segway-Produktpalette liefert der AT10 97 PS, beschleunigt in 7,5 Sekunden von 0–100 km/h und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Mit seiner hohen Bodenfreiheit und einem Steigwinkel von 78 % ist er für eine Vielzahl von anspruchsvollen Terrains ausgelegt. Der Segway AT10 ist bereits auf den weltweiten Märkten erhältlich und hat bei den Kunden großen Anklang gefunden.

Die Rückkehr der Quad Challenge etabliert erneut eine eigene ATV-Langstreckenplattform bei einer der renommiertesten Offroad-Veranstaltungen Europas und bietet den Fahrern eine Wettkampfbühne, bei der sowohl Leistung und Ausdauer als auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der ATV-Rennsportgemeinschaft im Vordergrund stehen. Segway Powersports trägt dazu bei, die Kategorie wieder auf eine internationale Bühne zu bringen. Das Unternehmen möchte einen Beitrag zu einer breiteren und nachhaltigeren Zukunft für ATV-Rennen in Europa leisten.

Das Erzbergrodeo folgt auf die Teilnahme von Segway Powersports am Mint 400 in diesem Jahr, das weithin als führendes Offroad-Rennereignis in Nordamerika angesehen wird, bei dem sich der Segway Super Villain SX20T einen dritten Platz auf dem Podium in der UTV Pro Stock Modified Klasse sicherte. Zusammengenommen spiegeln diese Veranstaltungen das wachsende Engagement von Segway Powersports für globale Off-Road-Rennen in verschiedenen Terrains, Kategorien und Wettbewerbsumgebungen wider.

Segway Powersports wird auch weiterhin an internationalen Off-Road-Veranstaltungen teilnehmen, um seine Produkte zu validieren, die zukünftige Entwicklung zu unterstützen und Fahrern auf der ganzen Welt mehr Leistung und Fahrspaß zu bieten. Das Unternehmen setzt sich weiterhin dafür ein, das Wachstum des ATV-Rennsports und der weltweiten Offroad-Kultur durch kontinuierliche Investitionen, Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Renngemeinschaft zu unterstützen.

Informationen zu Segway Powersports

Segway ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Mikromobilität, Powersports und Consumer Robotics und steht für innovative, nutzerorientierte Produkte. Segway Powersports konzentriert sich speziell auf die Entwicklung und Herstellung von Powersport-Fahrzeugen der nächsten Generation, einschließlich All-Terrain-Fahrzeugen (ATVs) und Side-by-Side-Fahrzeugen (SxS) für Nutz- und Sportanwendungen. Als Hightech-Unternehmen integriert Segway Powersports eine starke Lieferkette mit eigenen Fertigungskapazitäten und verwaltet den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte – von der Forschung und Entwicklung über die Produktion bis hin zum Vertrieb und Kundendienst.

Weitere Informationen finden Sie unter https://powersports.segway.com.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.