SEG Solar kündigt neue 4-GW-Solarmodulfabrik in den USA an

08.05.2026

HOUSTON, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- SEG Solar („SEG"), ein führender US-amerikanischer Hersteller von Solarmodulen, gab heute bekannt, dass das Unternehmen eine neue Solarfertigungsstätte mit 4 Gigawatt (GW) in Houston, Texas, errichten wird. Aufbauend auf dem Erfolg seiner ersten 2-GW-Solarmodulfabrik wird diese Erweiterung die jährliche Gesamtproduktionskapazität von SEG für Module in den USA auf etwa 6 GW erhöhen. Der kommerzielle Betrieb der neuen Anlage soll im dritten Quartal 2026 aufgenommen werden.

Die neue Anlage umfasst nahezu 500 000 Quadratfuß (rund 46 000 Quadratmeter) und steht für eine Investition von mehr als 200 Millionen US-Dollar sowie die Schaffung von bis zu 800 neuen Arbeitsplätzen. Diese Expansion ist Teil der langfristigen Lokalisierungsstrategie von SEG und wird dazu führen, dass SEG zu einem der größten Modulhersteller wird, die zu 100 % in US-amerikanischem Eigentum stehen. Die im Inland produzierten Module bieten eine höhere Produktqualität und Rückverfolgbarkeit sowie schnellere Lieferungen, um den Wert für Partner und Kunden zu steigern.

„Diese neue Anlage markiert einen wichtigen Meilenstein für SEG", sagte Timothy Johnson, Bereichsleiter Betrieb von SEG Solar. „Sie wird unsere Fertigungskapazitäten in den USA weiter stärken und gleichzeitig die fortlaufende technologische Innovation unterstützen. Das Werk ist so konzipiert, dass es flexibel Technologien der nächsten Generation, einschließlich HJT, integrieren kann, wenn sich die Branche weiterentwickelt."

Die Ankündigung folgt auf den zuvor bekannt gegebenen Plan von SEG, eine 5-GW-Ingot- und Wafer-Fertigungsanlage in Indonesien zu errichten, deren Baubeginn für das zweite Quartal 2026 vorgesehen ist. Nach der Fertigstellung wird SEG in der Lage sein, Module aus einer vollständig integrierten Lieferkette bereitzustellen, die Ingots, Wafer und Zellen umfasst – eine Fähigkeit, die im heutigen sich wandelnden politischen und handelspolitischen Umfeld zunehmend an Bedeutung gewinnt. SEG wurde von mehreren unabhängigen Dritten für die FEOC-Compliance als PFE-frei validiert und bietet derzeit Module mit PFE-freien Solarzellen an.

Informationen zu SEG Solar

SEG wurde 2021 gegründet und ist ein führender vertikal integrierter PV-Hersteller mit Hauptsitz in Houston, Texas, USA, der sich der Lieferung zuverlässiger sowie kosteneffizienter Solarmodule für Versorger, Gewerbe- und Privatkunden verschrieben hat. Bis Ende 2025 hatte SEG weltweit über 7,5 GW an Solarmodulen ausgeliefert und eine Modulproduktionskapazität von 6,5 GW erreicht.

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.