SANY liefert Kernausrüstung für das erste Windkraftprojekt in Lateinamerika und treibt damit die globale Energiewende voran

19.06.2026

TIANJIN, China, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- SANY Renewable Energy Co., Ltd., ein börsennotiertes Unternehmen der SANY Group, hat kürzlich die Kernausrüstung für sein erstes Windkraftprojekt in Chile, das 18-MW-Projekt PURRANQUE, vom Hafen von Tianjin aus verschifft. Das Unternehmen erbringt für das Projekt integrierte Dienstleistungen in den Bereichen Beschaffung, Transport und Montage. Gestützt auf eine bewährte Logistikplanung, eine nahtlose Koordination des multimodalen Transports und professionelle Unterstützung bei der Zollabfertigung vor Ort unterstreicht dieser transozeanische Transport einmal mehr die Fähigkeiten von SANY im Bereich der durchgängigen Lieferkette.

Core Equipment for First Wind Project Shipping to Chile

Chile, ein Vorreiter Lateinamerikas hinsichtlich der Energiewende, möchte bis 2030 70 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Die außergewöhnlichen Windressourcen des Landes und klare politische Rahmenbedingungen sorgen für eine stetige Nachfrage nach Windkraftanlagen. Für dieses Projekt wurde die technische Lösung speziell auf die besonderen geografischen und klimatischen Bedingungen Chiles zugeschnitten, um einen zuverlässigen Betrieb in komplexen Umgebungen zu gewährleisten. Die Fähigkeit, Technologien an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, ist ein entscheidender Faktor für das Vertrauen, das sich chinesische Windkraftunternehmen bei internationalen Kunden erarbeitet haben.

Dies ist nicht die erste transozeanische Verschiffung des Unternehmens. Seit Beginn seiner beschleunigten globalen Expansion im Jahr 2022 hat das Unternehmen Tochtergesellschaften und lokale Teams in ganz Europa, Südasien, Zentralasien und Afrika gegründet und damit ein Vertriebsnetz aufgebaut, das die wichtigsten Märkte weltweit abdeckt. Derzeit verfügt die SANY Group über 17 Produktionsstandorte außerhalb Chinas mit mehr als 900 Servicestellen und rund 1.000 Ersatzteillagern. Ihre globale Wettbewerbsfähigkeit erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette, von Forschung und Entwicklung über die Konstruktion bis hin zur Produktvalidierung, intelligenter Fertigung sowie einer zuverlässigen Versorgung und Lieferung.

Unterstützt werden diese Kompetenzen durch bedeutende technische Einrichtungen, darunter die weltweit erste Leuchtturmfabrik für die intelligente Rotorblattfertigung im Windkraftsektor sowie Chinas erster – und weltweit größter – 35-MW-Vollsystem-Prüfstand mit sechs Freiheitsgraden. Im weiter gefassten Bereich der Schwermaschinen lieferte SANY kürzlich einen 400-Tonnen-Hydraulikbagger vom Typ SY4000H für den Bergbau an einen Kunden in Übersee aus, was einen bedeutenden Durchbruch auf dem globalen Markt für High-End-Bergbaumaschinen darstellt. Das Unternehmen lieferte zudem seinen ersten Großbagger vom Typ SY1250H nach Europa aus, wo er nun in einem Kohle-Tagebau im Einsatz ist.

Während erneuerbare Energien die globale Landschaft grundlegend verändern, setzt sich SANY weiterhin dafür ein, Technologien bereitzustellen, die eine nachhaltige Entwicklung fördern und den industriellen Fortschritt vorantreiben. Durch die enge Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern und lokalen Gemeinschaften möchte das Unternehmen einen nachhaltigen Mehrwert schaffen, der über Produkte und Projekte hinausgeht, und so zu einer Zukunft beitragen, in der wirtschaftliches Wachstum und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.