BARCELONA, Spanien, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Skin Tech Pharma Group gibt mit Stolz bekannt, dass ihr Flaggschiff unter den Injektionspräparaten, RRS® HA LONG LASTING, bei den AMWC Aesthetic Medicine Awards 2026, einer der renommiertesten Auszeichnungen in der ästhetischen Medizin, als bestes Injektionspräparat in der Kategorie Hautrevitalisierung ausgezeichnet wurde.
Seit seiner Einführung im Jahr 2021 hat sich RRS® HA LONG LASTING als bahnbrechende Innovation in der aufstrebenden Kategorie der Skin Builder etabliert. Mit mehr als 1 Million durchgeführten Behandlungen weltweit hat das Produkt ein starkes Sicherheits- und klinisches Leistungsprofil bewiesen und dazu beigetragen, ästhetische Behandlungsansätze neu zu definieren, indem es die Verbesserung der Hautqualität mit natürlich aussehender Wiederherstellung kombiniert.
Die Auszeichnung würdigt den Beitrag des Produkts zur Förderung der regenerativen ästhetischen Medizin und spiegelt die wachsende Nachfrage nach Behandlungslösungen wider, die natürliche Ergebnisse liefern und gleichzeitig die langfristige Gesundheit der Haut, die Qualität des Gewebes und eine anmutige Alterung unterstützen.
"Der Erhalt dieser Auszeichnung ist ein wichtiger Meilenstein für uns und ein Beweis für die Stärke unserer langfristigen Strategie. Während sich die Landschaft der ästhetischen Medizin weiter entwickelt, ist es unser Ziel, durch wissenschaftliche Strenge, differenzierte Innovation und ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der medizinischen Fachkräfte führend zu sein. Diese Anerkennung unterstreicht unser Engagement für nachhaltiges Wachstum und die Förderung von Pflegestandards in der gesamten Branche."
Márcio Rodrigues, Geschäftsführer der Skin Tech Pharma Gruppe
Über RRS® HA Long Lasting - Der ultimative Skin Builder.
RRS® HA Long Lasting ist weder ein Skin Booster noch ein Dermal Filler, sondern vereint die besten Eigenschaften beider Kategorien in einem einzigen Behandlungsansatz.
RRS® HA Long Lasting ist ein vernetzter Hyaluronsäure-Hautbildner, kombiniert mit einem schützenden Puffer aus 15 Aminosäuren zur Unterstützung der Hautstruktur, der die Hydratation, Festigkeit und Textur verbessert und gleichzeitig einen subtilen Lifting-Effekt und eine Verbesserung von Falten und feinen Linien bewirkt. Es liefert sofortige, natürlich aussehende Ergebnisse, progressive Verbesserungen der Hautqualität und ein erwiesenermaßen hohes Sicherheitsprofil. Es ist der erste Skin Builder, der mit einem dualen Wirkansatz entwickelt wurde, um die Hautalterung ganzheitlich anzugehen, indem er in einer einzigen Behandlung sowohl die Hautqualität als auch die Wiederherstellung des natürlichen Gesichtsvolumens anstrebt.
Dank ihrer fortschrittlichen Technologie sorgt die Behandlung für eine progressive Verbesserung der Hautqualität und fördert ein gesünderes Hautbild. Dieser kombinierte Ansatz ermöglicht es den Patienten, die Klinik mit einem sofort sichtbaren Effekt zu verlassen und in den folgenden Wochen eine progressive Verbesserung der Hautqualität zu erfahren, was natürlich aussehende Ergebnisse und eine hohe Patientenzufriedenheit unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der LINK
"Die klinische Anwendung hat konsistente Verbesserungen der Hautbeschaffenheit, der Elastizität und der allgemeinen Leuchtkraft gezeigt", bemerkt Dr. Javed Hussain, Key Opinion Leader der Skin Tech Pharma Group. "Dieser ultimative Skin Builder zeichnet sich durch seine Hyaluronsäure-Struktur in Kombination mit einer schützenden Aminosäure-Pufferlösung aus. Dadurch werden wesentliche Komponenten bereitgestellt, die für die Wiederherstellung der natürlichen Hautfunktion erforderlich sind, die mit zunehmendem Alter nachlässt. In der Praxis sind die Ergebnisse reproduzierbar, verlässlich und entsprechen den etablierten Sicherheitserwartungen, während sie gleichzeitig ein Maß an Haltbarkeit bieten, das man mit herkömmlichen Skin Boostern nicht in Verbindung bringt."
Über die Skin Tech Pharma Gruppe: "30 Jahre Innovation"
Skin Tech Pharma Group S.L.U. ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der ästhetischen Medizin, das hochwertige CE-gekennzeichnete medizinische Geräte und fortschrittliche kosmetische Produkte herstellt. Das 1994 von Dr. Philippe Deprez gegründete Unternehmen mit Sitz an der Costa Brava, Spanien, befindet sich im Privatbesitz von Charterhouse Capital Partners und EXCELSIS. Mit der Einführung von Easy TCA® im Jahr 1996 wurde das Unternehmen zum Vorreiter der Branche. In den 30 Jahren seines Bestehens betreibt das Unternehmen ein hochmodernes internes Labor mit einem globalen F&E-Team. Das Unternehmen verbindet ästhetische Leistung mit pharmazeutischer Strenge und bietet weltweit bewährte, evidenzbasierte Lösungen an. Weitere Informationen finden Sie auf der LINK
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.