Ribo und Boehringer Ingelheim treiben ihr siRNA-Programm zur Behandlung der metabolischen Dysfunktion-assoziierten Steatohepatitis (MASH) weiter voran

07.05.2026

SUZHOU, China und MÖLNDAL, Schweden, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Suzhou Ribo Life Science Co., Ltd. und Ribocure Pharmaceuticals AB („Ribo", HKEX: 6938) gaben heute bekannt, dass sie einen weiteren Meilenstein erreicht haben. Dies ist der dritte wichtige Meilenstein in der Forschungskooperation mit Boehringer Ingelheim zur Erforschung neuartiger Therapien für Lebererkrankungen, darunter die metabolisch bedingte Steatohepatitis (MASH).

MASH ist eine schwere und fortschreitende Form der Fettlebererkrankung, die zu Fibrose, Leberzirrhose, Leberversagen und Leberkrebs führen kann und weltweit über 200 Millionen Menschen betrifft. Trotz der zunehmenden Belastung besteht weiterhin Bedarf an wirksamen Medikamenten, die das Fortschreiten der Erkrankung verhindern und die Lebergesundheit unterstützen können. Durch die Zusammenarbeit wollen Ribo und Boehringer Ingelheim die Pipeline potenzieller zukünftiger Behandlungsoptionen für Patienten mit MASH erweitern.

„Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne und unterstreicht die Stärke und Reife unserer siRNA-Entdeckungs- und lebergerichteten Verabreichungskapazitäten. Wir sind stolz darauf, wie wir gemeinsam dieses hochinnovative und neuartige Programm vorangetrieben und diesen Erfolg ermöglicht haben.Boehringer Ingelheim wird dieses Programm weiter vorantreiben, mit dem Ziel, Menschen mit MASH neue Optionen zu bieten", sagte Li-Ming Gan, Co-CEO und Global R&D President von Ribo.

siRNA-Therapeutika sind darauf ausgelegt, krankheitsverursachende Gene zu stilllegen, indem sie auf deren Boten-RNAs (mRNAs) abzielen. Die Technologie von Ribo zur gezielten Verabreichung in die Leber soll eine selektive Aufnahme in Hepatozyten ermöglichen, mit dem Ziel, Ziele anzusprechen, die mit herkömmlichen kleinen Molekülen oder Antikörpern möglicherweise schwer zu erreichen sind.

Dieser Meilenstein spiegelt die Produktivität der Zusammenarbeit zwischen Ribo und Boehringer Ingelheim sowie das gemeinsame Bestreben wider, Lösungen für ungedeckte Bedürfnisse bei Leber- und kardiometabolischen Erkrankungen zu finden. Er festigt Ribos Position als strategischer Partner für globale Pharmaunternehmen und unterstreicht das kommerzielle Potenzial seiner siRNA-Plattform. Ribo ist bestrebt, die Zusammenarbeit bis 2026 und darüber hinaus erfolgreich voranzutreiben. 

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.